Nina ScheerSPD - Verwaltungsgerichtsverfahren im Infrastrukturbereich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte direkt an meine Vorredner anknüpfen. Ja, es geht natürlich nicht darum, aus den Klimaschutzerfordernissen weiter eine Erzählung von Angst und Panik und dem Ende der Fahnenstange zu beschreiben, sondern darum, die Ermöglichung in den Mittelpunkt zu stellen. Das haben wir auch in unserem Positionspapier in der Fraktionsklausur zusammengetragen. Die Ermöglichung der Chancen für Arbeit mit Zukunft, für Frieden, indem man nicht mehr auf fossile, endliche Ressourcen angewiesen sein wird, die muss im Mittelpunkt stehen. Aber dann müssen wir die Ermöglichung auch durchdeklinieren. Dann muss die Ermöglichung auch auf dem Rechtswege möglich sein. Dann muss auch ein beschleunigter Rechtsweg im Mittelpunkt stehen.
Ja, das Wort „Mosaikstein“ ist schon gefallen. Dieser Gesetzentwurf ist ein wesentlicher Teil im rechtlichen Spektrum; aber er ist natürlich nicht der alleinige Teil. Wenn man das jetzt umkehrt, wie es in der Opposition aus den Reihen der CDU/CSU gerade geschehen ist, und so tut, als ob das jetzt das einzige Projekt zur Beschleunigung der Energiewende oder der Transformation wäre, ist das natürlich ein totales Missverständnis, eine Verkehrung der Umstände. Und das wissen Sie auch genau. Das ist billig, und das gehört hier auch eigentlich nicht hin.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Insofern: Der Gesetzentwurf ist ein Teil. Und da wir jetzt in der rechtspolitischen Debatte sind, widmen wir uns genau dem Anteil, der auf dem Rechtswege an Beschleunigungsfaktoren gegeben ist. Es ist schon erwähnt worden: Die Vorrangigkeit ist ein ganz wesentliches Element. Die Vorrangigkeit, das überragende öffentliche Interesse erneuerbarer Energien, haben wir im EEG, im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Osterpaket verankert. Es ist historisch, dass das geschafft wurde. Dies mit den Rechtswegen zu verknüpfen, wird jetzt durch dieses Gesetz geleistet.
Zudem ist die Beschleunigung – ich habe es schon erwähnt – eine wesentliche Sache. Herr Plum, wenn Sie sagen, das Bundesverwaltungsgericht sei ja schon flott, und das zum Maßstab erklären, dann verstehe ich Ihre Kritik daran, dass wir den Weg zum Bundesverwaltungsgericht jetzt beschleunigen wollen, nicht; das macht keinen Sinn. Insofern haben Sie offenbar nicht genau hingeguckt, was in dem Gesetzentwurf steht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich komme zurück zu dem Mosaikstein. Selbstverständlich ist der Gesetzentwurf ein Teil. Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass wir beispielsweise auch noch vorhaben, weitergehende Novellen an Gesetzen vorzunehmen, die in diesen Zeiten natürlich neu angefasst werden müssen. Dazu wird nach unserer Überzeugung auch das Wind-an-Land-Gesetz zählen müssen, weil wir in dieser Krisenzeit die Faktoren für eine Beschleunigung, uns unabhängig von fossilen Ressourcen machen zu müssen, natürlich noch verstärkt zu spüren bekommen. Das muss natürlich auch bedeuten, dass wir noch schneller Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen und diese noch schneller ausbauen müssen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7549920 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 79 |
Tagesordnungspunkt | Verwaltungsgerichtsverfahren im Infrastrukturbereich |