19.01.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 79 / Tagesordnungspunkt 18

Jörn KönigAfD - Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gebührenzahler! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist einigen wenigen lieb, den allermeisten aber sehr teuer. 8,4 Milliarden Euro jährlich nimmt der Rundfunk an Zwangsbeiträgen ein. Der Zwangsgebührenzahler geht sogar in Beugehaft, wenn er nicht zahlt; der Messerstecher in der Düsseldorfer U‑Bahn bekommt Bewährung, selbst bei klarem Mordversuch, und bleibt auf freiem Fuß.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Unsinn!)

Das ist Deutschland – leider! – im Jahre 2023.

Die Intendanten erhalten zum Teil ein höheres Gehalt als Bundeskanzler Scholz,

(Kay Gottschalk [AfD]: Das ist mal gerechtfertigt! – Gegenruf des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP]: Und das wollen Sie ändern?)

dem Schutzpatron aller zielgerichtet Vergesslichen. Nicht vergessen können die Bürger dagegen den Prunk und Luxus beim RBB von Frau Schlesinger. 658 000 Euro hat die Frau nur für die Büroeinrichtung ausgegeben;

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Ich denke, es geht um die Steuer!)

das sind die Jahreszahlungen von 3 000 Gebührenzahlern. Die Rechtsstreitigkeiten in diesem Fall kosten 1,4 Millionen Euro; das sind die Zahlungen von 6 350 Gebührenzahlern.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Wann gehen Sie denn zum Thema?)

MDR-Intendantin Karola Wille, jahrelange Mitarbeiterin des „Roten Klosters“ zu DDR-Zeiten an der Karl-Marx-Universität Leipzig, bekommt im Ruhestand sage und schreibe 4,6 Millionen Euro.

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Was hat denn das mit Besteuerung zu tun?)

Allein dafür müssen 21 000 Haushalte Gebühren zahlen.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Unglaublich!)

8,4 Milliarden Euro sind dem Rundfunk nicht genug. Zusätzlich erzielen die Rundfunkanstalten Einnahmen von über 600 Milliarden Euro

(Fritz Güntzler [CDU/CSU]: 600 Millionen Euro! – Zuruf von der SPD: Ja, die Grundrechenarten bei der AfD!)

über Werbung und den Verkauf von Programmrechten. Diese Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten unterliegen natürlich der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer. Dabei genießen die Anstalten große Privilegien, weil die Umsätze pauschal und – das ist der Kern – zu niedrig besteuert werden. Private Rundfunkanbieter müssen hingegen die realen, wirklichen Gewinne versteuern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben also einen riesigen Wettbewerbsvorteil.

Eine wichtige Kontrollinstanz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Bundesrechnungshof, hat schon im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um 2,5 Prozentpunkte angehoben werden muss – das steht auch so im Antrag –, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Diese Pauschalierung der Werbeeinnahmen wurde im Jahr 2001 gesetzlich festgelegt. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehlt sogar eine gesetzliche Grundlage. Diese beruht auf einer schlichten Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 1998. Angepasst wurden diese Pauschalen in den 20 Jahren natürlich nicht. Genau diese handwerklichen Missstände wollen wir mit unserem Antrag beseitigen.

(Beifall bei der AfD)

Es ist absolut bezeichnend, dass die Regierungen seit 2015 hier untätig geblieben sind. Ist das etwa eine Gegenleistung für positive Regierungspropaganda?

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Zumindest links-grüne Propaganda! – Stephan Brandner [AfD]: Ich würde das gar nicht fragen, ich würde das feststellen! – Weiterer Zuruf von der AfD: Auf jeden Fall! – Gegenruf des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP]: Ich glaube, ihr seid euch selbst noch nicht einig! Ihr müsst euch schon auf eine Verschwörungsideologie einigen!)

Meine Damen und Herren, 9 Milliarden Euro Einnahmen für die Rundfunkanstalten, und was bekommen wir dafür? Wir bekommen rot-grüne Propaganda, Dummheit und Hetze!

(Beifall bei der AfD)

Ein WDR-Moderator hat gerade zur Hetze gegen die CDU aufgerufen. Jan Böhmermann hat ein Staatsoberhaupt als Ziegenbeschäler bezeichnet. Richtig dumm war die Meldung der „Tagesschau“ über ein Fernsehgerät, welches angeblich Energie aus der Umgebung erzeugen könne. Das alles zusammen und noch viele Skandale mehr

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Viele mehr!)

sind eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes.

(Beifall bei der AfD – Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch hanebüchener Unfug!)

Der Rundfunk gehört grundlegend reformiert. Wir müssen endlich

damit anfangen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege König. – Nächster Redner ist der Kollege Erhard Grundl, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7550058
Wahlperiode 20
Sitzung 79
Tagesordnungspunkt Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
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