Alois RainerCDU/CSU - Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon recht ungewöhnlich, dass die AfD einen Antrag stellt, in welchem sie höhere Steuern fordert. Aber gut; Ausnahmen bestätigen ja die Regel.
Kommen wir zunächst zur pauschalen Ermittlung der Besteuerungsgrundlage, die Sie angesprochen haben. Rundfunkanstalten besteuern alle ihre Einnahmen nach einem pauschalen Prozentsatz. Um ein einfaches System zu haben, ist das damals so eingeführt worden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist insgesamt reformbedürftig; das haben wir jetzt auch von vielen Kolleginnen und Kollegen gehört.
Aber eine Reform bedeutet auch, dass Prozesse vereinfacht werden sollen. In Ihrem Antrag findet sich das leider nicht wieder. Im Gegenteil: Ihre Vorschläge beinhalten neue Regelungen, verbunden mit weiterem Aufwand. Anstatt das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren, sollten wir überlegen, wie wir es einfacher machen.
(Beifall des Abg. Markus Herbrand [FDP])
Die Forderungen aus diesem Antrag würde die vorhandene Masse an neuen Steuervorschriften weiter vergrößern. Im letzten Jahr waren allein für die Einführung der Energiepreispauschale elf neue Paragrafen notwendig. Meine Damen und Herren: Elf neue Paragrafen im Einkommensteuergesetz! Ich will an dieser Stelle fraktionsübergreifend an Sie appellieren: Unsere Aufgabe sollte es doch sein, Gesetze schlanker zu gestalten und diese nicht noch mit neuen Vorschriften zu überladen.
(Beifall des Abg. Maximilian Mordhorst [FDP])
Klar muss auch sein: Ob die Besteuerung von Sendeanstalten gerecht und angemessen ist, muss ohne Zweifel fortlaufend überprüft werden. Hier bitte ich das BMF, wieder und weiter aktiv zu werden und zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen. Dies könnte auch dazu beitragen, der Kritik an der unterschiedlichen Behandlung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Sendeanstalten zu begegnen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht vor allem schlankere Strukturen und sollte effizienter arbeiten.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Genau!)
Trotzdem muss die Finanzierung sichergestellt sein; denn auch Reformen und interne Umstellungen kosten anfangs Geld. Die Vorschläge aus Ihrem Antrag würden massiv in die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingreifen. Der notwendige Reformprozess wird allein damit aber nicht angestoßen.
(Jörn König [AfD]: Das war auch nicht die Absicht!)
In erster Linie wollen die Bürgerinnen und Bürger ein öffentlich-rechtliches Programm, das sie gut informiert, und gleichzeitig wollen sie, dass die Sendeanstalten schonend mit den finanziellen Ressourcen umgehen.
Ihr Antrag stützt sich im Wesentlichen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes, dessen Veröffentlichung bereits einige Jahre zurückliegt
(Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Euphemismus!)
und der auch schon von den Gremien im Bundestag behandelt worden ist. Wir haben es vorhin gehört: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ihn behandelt und einstimmig zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht der Bundesbehörde ist natürlich ernst zu nehmen und wurde auch ernst genommen; aber für eine sinnvolle parlamentarische Initiative sollte man meines Erachtens schon zielführender und mit aktuelleren Informationen arbeiten. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])
Vielen Dank, Herr Kollege Rainer. – Nunmehr lauschen wir den Worten des Kollegen Professor Helge Lindh, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7550062 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 79 |
Tagesordnungspunkt | Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten |