20.01.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 80 / Tagesordnungspunkt 26

Fabian JacobiAfD - Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es steht zur Verabschiedung an: das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie der EU. Die Umsetzungsfrist läuft in zehn Tagen ab. Da das Gesetz auch noch im Bundesrat behandelt werden muss, wird diese Frist versäumt.

Das Gesetz stand hier bereits vor Weihnachten auf der Tagesordnung, wurde aber wieder abgesetzt. Das lag daran, dass die Koalitionsfraktionen, wie so häufig, auf den eigentlichen Gesetzentwurf kurzfristig noch ein Sammelsurium von sachfremden Zusätzen draufgesattelt hatten, darunter eine Änderung des Lobbyregistergesetzes. Das Lobbyregistergesetz regelt, wie die diversen Lobbygruppen, die hier beim Bundestag registriert sind, offenlegen müssen, wer sie eigentlich finanziert. Jüngst erst in Kraft getreten, sollte es jetzt schon wieder aufgeweicht werden.

Der Versuch, das im klandestinen Huckepackverfahren durchzuwinken, führte zu dem, was ein Kommentator als „Blutgrätsche“ aus dem Bundesrat bezeichnete. So wird nun ein Zustand entstehen, in dem die EU-Richtlinie mangels fristgerechter Umsetzung unmittelbar angewendet werden muss. Das führt für die Praxis ab dem 1. Februar zu einer äußerst misslichen Rechtsunsicherheit.

(Dr. Thorsten Lieb [FDP]: Für zwei Wochen!)

Meine Damen und Herren von der Koalition, seriöse Gesetzgebungsarbeit sieht anders aus.

(Beifall bei der AfD)

Der eigentliche Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie enthält wenig Dramatisches. Es geht um Unternehmen, genauer: um Kapitalgesellschaften, die aus dem Ausland nach Deutschland oder – das dürfte der weit häufigere Fall sein – aus Deutschland ins Ausland ziehen und bei dieser Gelegenheit auch noch ihre Rechtsform ändern oder mit einer ausländischen Gesellschaft verschmolzen werden. Die technischen Abläufe, die der Gesetzentwurf hierfür vorsieht, geben keinen Anlass zu grundsätzlicher Kritik.

Wir werden dem Gesetz dennoch nicht zustimmen, sondern uns bei der Schlussabstimmung enthalten. Das liegt an einem Mangel, den der Gesetzentwurf an einer Stelle eben doch hat. Für eine große Zahl von Arbeitnehmern in Deutschland stellen die Ansprüche auf eine Betriebsrente einen unverzichtbaren Teil ihrer Altersversorgung dar. Für die Sicherheit und die Durchsetzbarkeit dieser Ansprüche macht es aus Sicht eines Betriebsrentners einen praktischen Unterschied, ob sich seine Ansprüche gegen eine deutsche GmbH mit Sitz in Deutschland richten oder gegen eine Gesellschaft fremden Rechts im Ausland. Zwar gibt es eine kollektive Sicherung, den Pensions-Sicherungs-Verein; aber auch dessen Mittel sind nicht unendlich, er muss also vor vermeidbarer Inanspruchnahme geschützt werden.

(Beifall bei der AfD)

Hier wäre es Aufgabe des Bundestages, dafür zu sorgen, dass sich eine formwechselnde Verlagerung deutscher Betriebe ins Ausland nicht zum Nachteil der Betriebsrentner oder des Pensions-Sicherungs-Vereins auswirkt. In der Sachverständigenanhörung ist darauf noch einmal hingewiesen worden, und es sind auch konkrete Vorschläge gemacht worden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich entschieden, diesen Vorschlägen nicht zu folgen. Unser Entschließungsantrag, der auch gleich zur Abstimmung kommt, hat zum Inhalt, dass hier bitte alsbald nachgebessert werden möge. Wenn Ihnen also die heutigen und zukünftigen Betriebsrentner in Deutschland irgendwie relevant erscheinen, dann sind Sie herzlich eingeladen, unserem Antrag gleich zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich erteile nunmehr das Wort dem Kollegen Dr. Till Steffen, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7550195
Wahlperiode 20
Sitzung 80
Tagesordnungspunkt Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
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