26.01.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 82 / Tagesordnungspunkt 8

Christina BaumAfD - Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Patientenberatung

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist eine gemeinnützige Einrichtung, die Anfang der 2000er-Jahre als Modellprojekt ins Leben gerufen wurde und deren gesetzlicher Auftrag im SGB V festgelegt ist. 2019 gab es knapp 130 000 und im Jahr 2020 aufgrund der Coronapandemie sogar 170 000 Beratungen, aufgeteilt auf bundesweit 30 Beratungsstandorte und mobile Beratungsteams. Das selbstgesteckte Ziel von 225 000 Beratungen wurde bisher immer verfehlt.

Die UPD schreibt auf ihrer Website, Ziel sei, „die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und“ – jetzt bitte genau zuhören – „gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitswesen hinzuweisen“. Da stelle ich mir schon die Frage, wo die UPD in Zeiten der Coronapandemie war und wann sie auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen aufmerksam machte oder den Impfzwang kritisierte.

(Beifall bei der AfD – Martina Stamm-Fibich [SPD]: Da sind wir wieder beim Thema!)

Nichts dergleichen habe ich davon gehört.

Wenn man von der Zuweisung von Finanzmitteln abhängig ist, sind plötzlich alle ehemals durchaus lauteren Absichten, nämlich Missstände anzuprangern, plötzlich ganz schnell vergessen. Jetzt soll also gleicher Inhalt in ein neues Mäntelchen verpackt werden. Als Begründung dafür wird die bisherige Intransparenz der finanziellen Förderung aufgrund sich ändernder Trägerschaften und Rechtsformen genannt. Die neue Rechtsform, eine Stiftung bürgerlichen Rechts, soll den jährlichen Finanzstrom zudem verstetigen; Gemeinnützigkeit und staatliche Unabhängigkeit sollen natürlich beibehalten werden. Aber gab es diese Unabhängigkeit überhaupt jemals?

Und wie stellt sich die Staatsferne nun in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung dar? Der aus 13 Mitgliedern bestehende Stiftungsrat soll sich folgendermaßen zusammensetzen: aus einem Beauftragten der Bundesregierung für Patientenbelange, aus zwei Mitgliedern des Deutschen Bundestages – ich glaube, wir brauchen keine Glaskugel, um vorauszusagen, dass es niemand von der AfD sein wird –,

(Zuruf von der SPD: Das ist auch gut so! – Dr. Malte Kaufmann [AfD]: Warten wir mal die nächsten Wahlen ab!)

aus einem Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und aus einem Vertreter der Bundesregierung vom Ressort für Verbraucherschutz. So viel zum Thema Staatsferne. Denen gegenüber stehen sechs Vertreter von Patientenorganisationen und jeweils ein Vertreter der GKV und der PKV.

Mit der Änderung der Rechtsform sollen nun auch die finanziellen Zuwendungen erheblich steigen. Betrug die Fördersumme anfangs noch 5,2 Millionen Euro, stieg sie bereits 2016 auf 9 Millionen und soll jetzt 15 Millionen jährlich betragen.

(Zuruf von der SPD: Gut so!)

Diese Finanzierung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung zu 93 Prozent aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und zu 7 Prozent aus Mitteln der privaten Krankenversicherung aufgebracht werden.

Dieser Ansatz ist eine unglaubliche Frechheit.

(Beifall bei der AfD)

Wenn es solche Beratungsstellen weiterhin geben soll, müssen sie aus Steuermitteln finanziert werden. Mit der AfD wird es jedenfalls keinen erneuten Missbrauch von Finanzmitteln der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen geben. Eine Investition in die Forschung, zum Beispiel zu Chronischem Fatigue-Syndrom, Long Covid oder Post-Vac, wäre notwendiger und wesentlich sinnvoller.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Lars Lindemann [FDP]: Stellen Sie sich mal vor: Wir machen beides!)

Katrin Helling-Plahr hat das Wort für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7550377
Wahlperiode 20
Sitzung 82
Tagesordnungspunkt Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Patientenberatung
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