René BochmannAfD - Änderung schiffahrtsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Landsleute! Nach diesem Gesetzentwurf sollen Aufgaben im Bereich des schifffahrtsrechtlichen Befähigungswesens auf Dritte übertragen werden. Ferner wird es dem Bund ermöglicht, ein Register der Sportbootführerscheininhaber selbst zu führen. Im Seearbeitsgesetz sollen Änderungen im Bereich der Tauglichkeitsuntersuchungen vorgenommen werden. Derzeit sind die Bootsführerscheine beim jeweils prüfenden Verband, also beim Motoryachtverband oder beim Deutschen Segler-Verband, hinterlegt. Die Überführung des Verzeichnisses der Inhaber des Sportbootführerscheines zur Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt begrüßen wir.
Wie genau zukünftig die beliehenen Verbände dafür sorgen sollen, dass diese Datei laufend auf dem aktuellen Stand gehalten wird und welcher Aufwand dadurch entsteht, bleibt jedoch unklar.
(Beifall bei der AfD)
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann zur Überprüfung der jährlichen Anzahl der ausgestellten Sportbootführerscheine einen lesenden Zugriff erhalten. Warum „kann“ und nicht „wird“, „soll“ oder „muss“? Hier hätten wir uns klarere inhaltliche und sprachliche Regelungen gewünscht. Konsequente Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geht anders.
(Beifall bei der AfD)
Gegenüber dem Referentenentwurf ist der Erfüllungsaufwand seit August 2022 bereits auf das Anderthalbfache gestiegen. Außer den durch Energie-, Mobilitäts- und sonstige Wenden herbeigeführten Preissteigerungen sehe ich dafür keine nachvollziehbaren Gründe.
(Beifall bei der AfD)
Die Änderung im Seearbeitsgesetz, dass nun die Untersuchung bei einem vom Seeärztlichen Dienst der Berufsgenossenschaft bestimmten Facharzt zu erfolgen hat, ist womöglich das Ergebnis des durch falsche Politik entstandenen Ärztemangels. Dieser hat offenbar inzwischen auch den Seeärztlichen Dienst erreicht.
(Beifall bei der AfD)
Die Regeln bei Hafenstaatkontrollüberprüfungen einschließlich der Kriterien für das Festhalten von Schiffen können vereinheitlicht werden und in allen Häfen und Ankerplätzen ein gleiches Maß an Wirkung sichern. Generell müssen sie aber in der Hoheit des Hafenstaates verbleiben, allein schon, um maritime Schlepperbanden wirksam bekämpfen zu können.
(Beifall bei der AfD)
Insgesamt jedoch lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab; denn wir teilen die in der Stellungnahme zu schifffahrtsrechtlichen Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts von den Verbänden – als da sind: Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt, Bundesverband der Selbständigen Abteilung Binnenschiffahrt und der Deutsche Fährverband – an uns herangetragene Besorgnis. Wir halten sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung zum Matrosen für wichtig. Die Befähigungsrichtlinie der EU 2017/2397 gibt aber nicht vor, ob es sich um eine praktische oder/und eine theoretische Prüfung handeln muss. Das ist den Mitgliedstaaten überlassen.
Noch praxisferner ist die Idee, dass im § 39 Absatz 1 Binnenschiffspersonalverordnung die Änderung erfolgen soll, dass Inhaber eines Sportbootführerscheines mit Zweijahresbesitz und Mindestfahrzeit von 180 Tagen ein Kleinschifferzeugnis bekommen dürfen. Das befähigt zum Beispiel auch zum Führen einer Fähre. Lassen Sie sich eines sagen: So wie ein Sportauto kein Sattelschlepper ist, ist ein Sportboot keine Fähre.
(Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht da auch nicht drin!)
Es ist weder ein guter Gedanke noch eine zündende Idee, dass auf einer Fähre mit brennenden Elektroautos und Personenbeförderung ein Amateur das Kommando hat.
(Beifall bei der AfD)
Um es mit Theodor Fontane zu formulieren: Nicht jeder Freizeitkapitän ist ein John Maynard. – Auch verglichen mit den Anforderungen an einen Busfahrer im ÖPNV ist das völlig unverhältnismäßig. Ich ersuche Sie, dies sorgfältig zu überdenken und nur schifffahrtsrechtliche Vorschriften einzuführen, welche die Sicherheit an Bord gewährleisten.
Recht herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7550897 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 85 |
Tagesordnungspunkt | Änderung schiffahrtsrechtlicher Vorschriften |