Benjamin Strasser - Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Glückwünsche. In der Tat: Man kann sich nichts Schöneres vorstellen, als den Geburtstag mit Ihnen allen zu verbringen
(Beifall der Abg. Manuel Höferlin [FDP] und Johannes Schraps [SPD])
und gleichzeitig eine wichtige Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf den Weg zu bringen.
(Manuel Höferlin [FDP]: Sehr gut!)
Die wichtigste Regelung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierte Personen beim Bundesamt für Justiz. Mit dieser Zentralisierung werden wir die Effizienz in der Aufsicht im Bereich der Inkassodienstleistungen nachdrücklich stärken. Denn bisher obliegt diese Aufgabe sage und schreibe 38 verschiedenen Gerichten, was vor allem die Herausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis erheblich behindert.
Wir sorgen künftig nicht nur spürbar schneller für Rechtsklarheit, sondern setzen das Recht auch zügiger und konsequenter durch. Die Zentralisierung beim Bundesamt für Justiz ist somit ein echter Fortschritt zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dies gilt umso mehr, als die Reform auch die Bündelung der für eine wirksame Aufsicht erforderlichen Spezialkenntnisse beim Bundesamt für Justiz ermöglicht. Dies betrifft nicht nur Rechtskenntnisse, sondern vor allem auch die Identifizierung von Geschäftsmodellen. Das ist aus meiner Sicht gerade in Anbetracht der jüngsten Entwicklungen im Bereich von Legal Tech notwendig. Wir haben auch im Rechtsausschuss darüber diskutiert, dass das nicht das Ende ist, sondern dass weitere Maßnahmen folgen werden.
Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Legal-Tech-Unternehmen, die als Inkassodienstleister zugelassen sind, bieten im Zusammenhang mit der eigentlichen Forderungsdurchsetzung manchmal auch andere rechtsberatende Tätigkeiten an. Dies kann nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zulässig sein, wenn diese Tätigkeiten lediglich eine Nebenleistung zur Durchsetzung der Forderungen darstellen. Damit die Aufsichtsbehörden die Zulässigkeit solcher Tätigkeiten prüfen können, müssen Inkassodienstleister ihnen entsprechende Nebenleistungen seit dem Jahr 2021 anzeigen. Um hier gerade in Anbetracht der Vielzahl und Schnelllebigkeit der Geschäftsmodelle zu einer einheitlichen Rechtspraxis zu gelangen, erscheint mir die Konzentration bei einer Stelle nahezu zwingend. Wir gehen das mit diesem Gesetz an.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt darin, eine einheitliche bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen zu schaffen. In diesem Bereich bestehen derzeit zum Teil kaum nachvollziehbare Wertungswidersprüche. Erbringt zum Beispiel ein britischer Rechtsanwalt in Deutschland eine Rechtsberatung im Scheidungsrecht seines Heimatstaates, ohne dass er sich zuvor nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat registrieren lassen, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, obwohl der britische Rechtsanwalt vielleicht insoweit kompetent sein könnte. Berät er dagegen im deutschen Scheidungsrecht, so ist dies aktuell nicht bußgeldbewehrt. Das passt aus unserer Sicht nicht. Das ändern wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluss möchte ich einen letzten Punkt unterstreichen, den der Kollege Otto Fricke und andere Haushälter zu Recht betonen: Wir übernehmen mit diesem Gesetz erneut als Bund eine Aufgabe der Länder und sorgen so für eine konkrete finanzielle und personelle Entlastung der Länder. Verbunden damit ist aber auch die Hoffnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass so die Gerichte der Länder entlastet und freiwerdende Kapazitäten für andere Aufgaben an den Gerichten verwendet werden, ganz im Sinne einer handlungsfähigen Justiz.
In diesem Sinne bitte ich Sie recht herzlich um Zustimmung zu einem sehr guten Gesetz.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7550944 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 85 |
Tagesordnungspunkt | Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht |