09.02.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 85 / Tagesordnungspunkt 14

Esra LimbacherSPD - Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht

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Das war aber jetzt eine Wiederholungstat. – Frau Präsidentin!

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Gesetz benötigt im Kern zwei Dinge: Es muss nicht nur gut gedacht, sondern auch gut gemacht sein. Der Entwurf, der uns vorliegt und den wir heute diskutieren, ist beides. Das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen ist zunächst einmal dringend erforderlich und damit gut gedacht. Aktuell leidet der Bereich der außeranwaltlichen Rechtsdienstleistungen unter einer enormen Zersplitterung in unserem Land; denn die Aufsicht über diesen Bereich obliegt den Justizbehörden der Bundesländer, die diese Aufsichtspflichten wiederum an 38 verschiedene Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land übertragen haben. Dafür gibt es im Saarland eine Behörde, allein in Niedersachsen 14.

Das heißt, es gibt aktuell keinerlei einheitliche Kontrolle und Aufsicht über einen hochsensiblen Bereich, der bundesweit exponentiell wächst. Genau so entstehen Rechtsunsicherheiten zulasten aller Beteiligten. Das gilt für die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für die Schöpfer neuartiger, innovativer und wichtiger Angebote, unter anderem in dem rasant wachsenden Markt für den sogenannten Legal-Tech-Bereich.

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt daher richtigerweise genau hier an und überträgt die Aufsicht und Kontrolle einer zentralen Aufsichtsbehörde auf Bundesebene. Dass dies beim Bundesamt für Justiz angesiedelt wird, halten ich und die SPD-Fraktion in Anbetracht des dortigen Fach- und Sachverstandes auch für wichtig und richtig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Die in dem Gesetzentwurf angedachte Zentralisierung hat in meinen Augen unter anderem zwei Vorteile, die ich besonders hervorheben möchte:

Zum einen ist es in einem so dynamisch wachsenden Bereich nicht wünschenswert, dass eine Vielzahl von Landesbehörden einen Flickenteppich von Einzelentscheidungen in die Welt setzt, der Gerichtsverfahren lähmt, Ressourcen verschlingt und eine verlässliche bundesweite Rechtsdurchsetzung unmöglich macht.

Zum anderen werden auf diese Weise Kompetenzen und Know-how bei einer zentralen und fachlich versierten Stelle gebündelt. Das ist elementar. Der Bereich außeranwaltlicher rechtlicher Unterstützung entwickelt sich mit hohem Tempo und bedarf nicht nur einer effektiven Kontrolle, sondern auch einer gezielten Steuerung, um ein Absacken der Qualität der Rechtsdienstleistung zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv zu verhindern.

(Beifall bei der SPD)

Gute, verlässliche rechtliche Hilfe muss für jeden zugänglich sein, darf aber auch nicht verramscht werden. Das schulden wir unserem Rechtsstaat.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist zudem erforderlich, da es endlich die geplanten Änderungen der Bußgeldvorschriften in §§ 3 und 20 des Rechtsdienstleistungsgesetzes umsetzt. So wird sichergestellt, dass künftig alle unerlaubten Rechtsdienstleistungen, sofern diese selbstständig und geschäftsmäßig erbracht werden, einheitlich als Ordnungswidrigkeit und somit bußgeldbewehrt ausgestaltet sind. Damit entsteht eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist zudem nicht nur gut gedacht, sondern auch gut gemacht, meine Damen und Herren. So schließt der Entwurf bestehende Lücken, etwa im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Rahmen ihres Studiums oder ihres Vorbereitungsdienstes mit beiden Seiten eines Rechtsstreits in Berührung gekommen sind, oder im Bereich der Niederlassung ausländischer Anwältinnen und Anwälte in Deutschland. Die geplante Neuregelung bekämpft damit wirksam die Schwächen des bisherigen Rechtsdienstleistungsgesetzes und stellt Deutschland im Hinblick auf den Zukunftsbereich der Rechtsdienstleistungen über die nächsten Jahre hinweg fortschrittlich und zukunftssicher auf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Limbacher. – Als Nächstes hat der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7550946
Wahlperiode 20
Sitzung 85
Tagesordnungspunkt Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht
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