Maria-Lena WeissCDU/CSU - Digitalisierung der Energiewende
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich vorneweg sagen: Das Ziel, das Energiesystem zu digitalisieren, ist richtig und hat unsere Unterstützung. Smart Meter sind die zentralen Bausteine, die es dazu braucht. Sie sorgen für Transparenz im Verteilnetz und dafür, dass der zusätzlich erforderliche Netzausbau dort erfolgen kann, wo es im Netz notwendig ist.
Der Gesetzentwurf enthält durchaus gute Ansätze, wie das Messstellenbetriebsgesetz so repariert wird, dass Bewegung in die Digitalisierung der Energiewende kommt.
(Timon Gremmels [SPD]: Das hat ja Peter Altmaier nicht hingekriegt!)
Dazu gehören beispielsweise der Wegfall der Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Wegfall der Drei-Hersteller-Regel, die den Roll-out bisher verhindert haben.
Liebe Ampelregierung, Sie müssen den Gesetzentwurf aber noch an zentralen Stellen nachbessern, damit das Gesetz wirklich die gewünschte Wirkung entfaltet. Deshalb, Herr Minister Habeck, sollte jetzt nicht die zügige, sondern die gründliche Debatte im Vordergrund stehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der Smart-Meter-Roll-out wird nur in Gang kommen, wenn er für diejenigen, die ihn umsetzen, wirtschaftlich darstellbar ist, wenn Komplexität verringert und Bürokratie abgebaut wird. Lassen Sie mich näher darauf eingehen, wo Sie im Laufe des Verfahrens noch nachbessern müssen.
Sinnvollerweise hätte am Anfang dieses Gesetzgebungsverfahrens eine Neuberechnung von Kosten und Nutzen des Roll-outs stehen müssen. Stattdessen soll eine Überprüfung erst ab 2024 erfolgen. Es wird an Preisobergrenzen festgehalten, deren Berechnungsgrundlage aus den Jahren 2013/2014 ist, die alle Preissteigerungen der letzten zehn Jahre also nicht berücksichtigen. Der Anreiz für Messstellenbetreiber, den Roll-out möglichst schnell voranzutreiben, ist so nicht gegeben, weil ihnen die finanzielle Planungssicherheit fehlt. Das ist ein Punkt, an dem Sie dringend nacharbeiten müssen.
Wenn man sich dann wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf dafür entscheidet, den Großteil der entstehenden Kosten der Allgemeinheit – mutmaßlich über die Netzentgelte – aufzuerlegen, dann regeln Sie das bitte auch, und schieben Sie diese Frage nicht nach hinten. Deshalb: Schließen Sie diese Regelungslücke! Sorgen Sie für Planungssicherheit auch beim Netzbetreiber! Und kümmern Sie sich darum, dass er die auf ihn zukommenden Kosten nicht vorfinanzieren muss, sondern dass er sie unmittelbar erwirtschaften bzw. im Rahmen der Anreizregulierung geltend machen kann!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Neben der Wirtschaftlichkeit dürfen die Messstellenbetreiber auch an anderer Stelle nicht überfordert werden. Ihnen muss die Möglichkeit bleiben, den Roll-out dort voranzubringen, wo er am wichtigsten ist. Dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann, unabhängig von dem Nutzen für das Gesamtsystem, birgt die Gefahr von Ineffizienzen, gerade in der wichtigen Hochlaufphase. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund des Mangels an verfügbaren Fachkräften. Schaffen Sie deshalb die Möglichkeit für Messstellenbetreiber, dass sie Pflichteinbaufälle prioritär behandeln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu komplizierte Regelungen behindern nicht nur den Roll-out, sondern sie verursachen auch unnötige Kosten. Deshalb: Lassen Sie uns die Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes nutzen, um Bürokratie und Überkomplexität abzubauen. Der Gesetzentwurf sieht 36 neue Planstellen für das BSI, das BMWK und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt vor. In diesem Zuge von Entbürokratisierung zu sprechen, ist schon ein Widerspruch in sich.
Dann zur Zertifizierung. Das Warten auf die Zertifizierung von drei Herstellern fällt weg; das ist zu begrüßen. Aber auch das Nadelöhr der Zertifizierung durch das BSI muss weg. Gerade einmal vier Smart-Meter-Gateways sind vom BSI für den Markt zertifiziert, weil nur das BSI überhaupt zertifizieren darf. Das Know-how für die Zertifizierung der eigenen Produkte haben die Hersteller selbst. Deshalb muss hier auch nachgesteuert werden.
Der Abbau von Überkomplexität betrifft auch die umfangreichen Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers gegenüber den verschiedensten Akteuren – Informationspflichten, denen nicht immer ein wirklicher Mehrwert gegenübersteht. Statt diese auf ein sinnvolles Maß zu beschränken, verkürzt der Gesetzentwurf die Informationsfristen und verschärft das Problem zusätzlich.
In dieselbe Kategorie – zu umständlich und veraltet – reiht sich auch das Eichrecht ein. Es kann doch nicht sein, dass es eine Erneuerung der Eichgültigkeit braucht, nur weil ein neues Update aufgespielt wird. Das Eichrecht in seiner jetzigen Form passt nicht zur Digitalisierung und muss im Zuge des Neustarts der Digitalisierung der Energiewende unmittelbar mit angepackt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Ampelregierung, es ist zu begrüßen, dass Sie den Smart-Meter-Roll-out angehen. Sorgen Sie jetzt dafür, dass aus dem gut gemeinten Entwurf nun auch ein durch und durch gut gemachtes Gesetz wird! Die Union unterstützt Sie gerne dabei.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Robin Mesarosch für die SPD Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551052 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 86 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung der Energiewende |