10.02.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 86 / Tagesordnungspunkt 24

Thomas HeilmannCDU/CSU - Digitalisierung der Energiewende

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherige Digitalisierung der Energiewende war keine Erfolgsgeschichte. Sie war vor allen Dingen deswegen keine Erfolgsgeschichte, weil wir in Deutschland mal wieder einen Sonderweg gegangen sind. Daran ist natürlich auch meine Fraktion schuld,

(Markus Hümpfer [SPD]: Maßgeblich! – Gegenruf des Abg. Dr. Rainer Kraft [AfD]: Hey! Hey! Hey! Ihr wart länger an der Regierung die letzten 23 Jahre!)

– Na ja, warten Sie mal ab, Herr Hümpfer! – Daran ist auch meine Fraktion schuld; das habe ich so gesagt, weil wir 2016 das von Sigmar Gabriel vorgelegte Gesetz mit verabschiedet haben.

(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU], an die SPD gewandt: Haben Sie wohl vergessen, was? „Temporäre Amnesie“ nennt man das!)

Es war deswegen ein Sonderweg, weil wir dem BSI zusätzliche Kontrollrechte gegeben haben, weil wir dem BSI gesagt haben, dass sie sehr viele Anforderungen stellen müssen – lesen Sie sich mal die Hunderte an Seiten durch, die auf der BSI-Homepage stehen, was da alles erfüllt werden muss –, mit der Folge, dass wir jahrelang kein Gerät in Deutschland hatten, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt hat, während sie in Italien schon beim Ausrollen der dritten Generation von Smart Metern waren. Deswegen war das keine Erfolgsgeschichte. Um es noch mal klar zu sagen: Daran sind wir als CDU/CSU-Fraktion natürlich nicht unschuldig.

Deswegen ist es richtig, Herr Minister, dass wir das jetzt neu machen.

(Zuruf des Abg. Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU])

Aber wir gehen schon wieder einen Sonderweg. Ich hoffe sehr, dass wir im Zuge von Anhörungen und Besprechungen im Ausschuss – Sie haben ja selber gesagt, über Konkretes kann man diskutieren – Dinge verbessern. In Ihrem Gesetzentwurf schreibt Ihr Haus wörtlich:

Es sind keine geeigneten Alternativen ersichtlich.

Das ist ein interessanter Widerspruch zu Ihrer Rede eben. Ich würde jedenfalls gerne auf drei Themen kurz eingehen:

Zuerst auf das Thema, dass wir das Smart-Meter-Gesetz vom Eichrecht befreien sollten. Warum? Erstens ist Eichrecht Länderrecht, das heißt, wir haben schon mal 16 verschiedene Umsetzungen. Zweitens. Jedes Update müsste neu geeicht werden. Jetzt gibt es Ländereichbehörden, die das sehr großzügig auslegen. Aber ich kann mich als Smart-Meter-Betreiber oder ‑Installateur nicht darauf verlassen. Das hemmt auch die Entwicklung.

Ich würde des Weiteren zwar nicht sagen, dass das BSI es nicht weiter zertifizieren soll, aber es soll nicht auf die BSI-Zertifizierung allein ankommen. Herr Stockmeier, Sie haben gesagt, es soll europarechtlich geregelt werden. Warum lassen wir eigentlich nicht alle die Geräte zu, die anderswo in Europa zertifiziert sind? Warum muss es denn unbedingt eine deutsche Sonderzertifizierung oder eine Extrazertifizierung sein, die alles andere als banal, sondern technisch hochkomplex ist? Wir wollen doch sowieso einen europäischen einheitlichen Standard haben. Das wäre die zweite Verbesserung.

Und der dritte Verbesserungsbereich, den ich sehe, ist: Ist es wirklich schlau, jetzt zu sagen, wir installieren auf Antrag – bei gleichzeitigem Recht auf Installation – einzelne Smart Meter nach einem, von oben betrachtet, völlig zufälligen System? Werden sich wirklich flexible Stromtarife rechnen, wenn ich einen einzelnen Abnehmer habe, der vielleicht viel Strom verbraucht, weil er ein E‑Auto hat oder so? Wäre es nicht viel sinnvoller – jedenfalls sollten wir es in bestimmten Pilotprojekten versuchen –, ein ganzes Versorgungsgebiet in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit dem Verteilnetzbetreiber in diesem Versorgungsgebiet Smart Meter aufzustellen? Dann hätten wir auch endlich mal einen Datensatz – anonymisiert, versteht sich –, anhand dessen wir die Zusammenhänge erkennen und gucken könnten: Wie funktioniert das mit flexiblen Stromtarifen?

Insofern: Herr Mesarosch, ich hatte während Ihrer Rede bei Ihrer durchaus humorvollen Erläuterung über die Frage, wofür ein Smart Meter nützlich ist, gedacht: „Das ist eigentlich nicht nötig; das wissen wir hier alle“ – bis die AfD kam. Da dachte ich mir: Es war vielleicht doch gut, dass Sie das gesagt haben; dann muss ich es nicht wiederholen.

Sie haben in Ihrer Rede abschließend den Satz gesagt: „Lassen Sie uns intelligent handeln.“ Ja, bitte! Aber lassen Sie uns im Ausschuss darüber reden, ob wir wirklich all die Sonderwege, die auch dieses Gesetz jetzt wieder aufmacht, in Europa brauchen. Meine Sorge ist, dass die Digitalisierung in diesem Bereich auch mit diesen Gesetzesänderungen nicht die Erfolgsgeschichte wird, die wir dringend brauchen; denn – das haben meine Vorrednerinnen und ‑redner schon mehrfach gesagt und muss ich hier nicht wiederholen – natürlich brauchen wir die Daten aus den Smart Metern, um den Stromverbrauch intelligent an die Stromherstellung anpassen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat nun Markus Hümpfer das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551060
Wahlperiode 20
Sitzung 86
Tagesordnungspunkt Digitalisierung der Energiewende
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