01.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 87 / Tagesordnungspunkt 4

Helge LimburgDIE GRÜNEN - Reaktion auf den russischen Angriffskrieg - Sondertribunal

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat die Ukraine nicht nur den Weg der Selbstverteidigung, sondern konsequent auch den Weg des internationalen Rechts gesucht. Sie hat sich an den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gewandt und – es ist schon gesagt worden – eine Anordnung vorsorglicher Maßnahmen gegen Russland erwirkt. Sie kooperiert bereits seit 2014 mit dem Internationalen Strafgerichtshof und hat dessen Zuständigkeit für ihr gesamtes Territorium anerkannt. Und sie fordert keine Rache, sondern Gerechtigkeit in Form eines internationalen Tribunals. Bei diesem Weg, der Aggression Russlands die Stärke des Rechts entgegenzusetzen, sollten wir die Ukraine auch weiterhin unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Susanne Hennig-Wellsow [DIE LINKE])

Es ist mehrfach gesagt worden: Die Frage, wie das Verbrechen der Aggression geahndet werden kann, ist keinesfalls leicht zu beantworten. Der Weg über den Sicherheitsrat, über den andere Ad-hoc-Tribunale eingesetzt worden sind – Jugoslawien, Ruanda –, ist in der Tat versperrt, Herr Kollege Krings. Das heißt, wir müssen einen international legitimierten Weg finden, und wir müssen gleichzeitig – auch das haben viele Vorrednerinnen und Vorredner zu Recht gesagt – den Internationalen Strafgerichtshof weiter stärken. Nur beides zusammen kann eine echte Stärkung des internationalen Strafrechts sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Seit dem Zweiten Weltkrieg und dem Prozess von Nürnberg gab es keinen Fall, in dem das Verbrechen der Aggression auf internationaler Ebene strafrechtlich verfolgt wurde, obwohl es an Kriegen und Konflikten leider nicht gemangelt hat. Wenn ein solches Sondertribunal kommt, würde das also Rechtsgeschichte schreiben. Ich meine, es ist im Jahr 2023 an der Zeit, in diesem Punkt internationale Rechtsgeschichte zu schreiben.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch ein Hinweis: Wir haben in der Debatte – heute und auch sonst – immer wieder Versuche erlebt, der NATO oder gar der Ukraine irgendeine Mitschuld am russischen Überfall zuzuschieben. Solche Versuche müssen schärfstens zurückgewiesen werden. Die Verantwortung für diesen Krieg tragen Putin und seine Clique, trägt Russland, und dafür werden die Beteiligten eines Tages auch zur Verantwortung gezogen werden.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Das Wort erhält Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551222
Wahlperiode 20
Sitzung 87
Tagesordnungspunkt Reaktion auf den russischen Angriffskrieg - Sondertribunal
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Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018. Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität. Seit März 2024 steht die japanische Richterin Tomoko Akane dem IStGH als Präsidentin vor; Chefankläger ist seit Juni 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan. Der IStGH wird von derzeit 125 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.
Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018. Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität. Seit März 2024 steht die japanische Richterin Tomoko Akane dem IStGH als Präsidentin vor; Chefankläger ist seit Juni 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan. Der IStGH wird von derzeit 125 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018. Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität. Seit März 2024 steht die japanische Richterin Tomoko Akane dem IStGH als Präsidentin vor; Chefankläger ist seit Juni 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan. Der IStGH wird von derzeit 125 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.

Internationaler Strafgerichtshof

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande) außerhalb der Vereinten Nationen. Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf. Seine Zuständigkeit umfasst die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Im Dezember 2017 einigten sich die Vertragsstaaten, auch das Verbrechen der Aggression in seine Zuständigkeit aufzunehmen, mit Wirkung ab Juli 2018. Zwar besitzt der IStGH keine universelle, jedoch eine weitreichende Zuständigkeit, die im Römischen Statut konkret festgeschrieben ist. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist, sog. Grundsatz der Komplementarität. Seit März 2024 steht die japanische Richterin Tomoko Akane dem IStGH als Präsidentin vor; Chefankläger ist seit Juni 2021 der britische Jurist Karim Ahmad Khan. Der IStGH wird von derzeit 125 Vertragsstaaten unterstützt, darunter alle Staaten der Europäischen Union. Länder wie China, Indien, die Vereinigten Staaten, Russland, die Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen.