Angelika GlöcknerSPD - Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte den heute vorliegenden Gesetzentwurf so umschreiben: Versprochen und gehalten. Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt. Ich danke Hubertus Heil, unserem Arbeitsminister, und seinem Hause sehr dafür, dass wahrgemacht wurde, was wir versprochen haben.
(Beifall bei der SPD)
Was haben wir versprochen? Wir haben versprochen: Wir machen den Arbeitsmarkt inklusiver. Damit wollen wir mehr Menschen mit Behinderungen Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Es wurde mehrfach ausgeführt: Das ist auch dringend erforderlich; denn Menschen mit Behinderungen sind doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Menschen ohne Behinderungen, und das, werte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir ändern.
Für uns heißt das zweierlei: Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen geben wie Menschen ohne Behinderung und, zweitens, natürlich auch die Potenziale nutzen, die auf dem Arbeitsmarkt noch ungenutzt sind. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es einfach erforderlich und dringend geboten, dass wir diese Stellschraube anpacken.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Im Kern geht es dabei – auch das wurde mehrfach ausgeführt – um die vierte Stufe der Ausgleichsabgabe. Das bedeutet für alle Betriebe, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, obwohl sie es aufgrund ihrer Größe müssten, dass sie als Ausgleich für das Nichtbeschäftigen mehr Geld zahlen müssen. Bisher war es ja häufig so, dass Unternehmen lieber eine kleine Abgabe als Ausgleich anstelle des Lohns gezahlt haben, und das muss geändert werden.
Wir reden über – auch das wurde schon mehrfach betont – 45 000 Unternehmen, die sich an diese Pflicht nicht halten. Die SPD-Fraktion – das will ich auch mal in Richtung der Union sagen – hätte das mit der Ausgleichsabgabe gerne früher gemacht; aber Sie haben auf der Bremse gestanden – übrigens auch beim BEM. Wir könnten beim BEM schon viel weiter sein, wenn Sie es nicht verhindert hätten. Es ist sehr verwunderlich, dass Sie sich heute darüber beschweren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Beeck [FDP])
Die Ausgleichsabgabe ist ein sehr wichtiges Instrument; denn wer als Arbeitgeber Schwerbehinderte beschäftigt, der hat tatsächlich einen Wettbewerbsnachteil, weil er Lohnkosten hat, die höher sind als die Ausgleichsabgabe. Diesen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil werden wir jetzt abschaffen, und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Beeck [FDP])
Die Ausgleichsabgabe ist aber keineswegs als Sanktion zu sehen. Wir sehen sie als Anreiz; denn es ist doch viel besser, einen Lohn für eine Arbeitsleistung zu zahlen, die ich als Gegenleistung erhalte, als einfach diese Ausgleichsabgabe ohne jeglichen Gegenwert. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterstützen wir jene Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, und das ist gut so.
Kurzum: Dieses Gesetz ist ein weiterer Meilenstein für mehr Inklusion, und deswegen werden wir das beherzt angehen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und bin gespannt, wie wir weiter vorankommen. Ich bin aber sicher: Wir kommen voran.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551373 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 88 |
Tagesordnungspunkt | Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts |