02.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 88 / Zusatzpunkt 5

Kerstin RadomskiCDU/CSU - 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten starte ich mit einem Zitat:

Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der Schulunterricht, was hierfür erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufs nachher so leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von einem zum anderen überzugehen.

Dieses Zitat stammt von Wilhelm von Humboldt, der als Bildungsreformer in Preußen tätig war. Vor über 200 Jahren gestaltete er neue Lehrpläne, Lehrerausbildung und Prüfungswesen an Elementar- und Volksschulen, an Gymnasien und auch an Universitäten. Er setzte eine allgemeine Bildungsreform um und war der Ansicht, dass jeder Mensch, ob „Handwerker, Kaufmann, Soldat oder Geschäftsmann“, eine gute Schulbildung braucht, um als anständiger und aufgeklärter Bürger in Freiheit leben zu können.

Schön wäre es, wenn Ihr Antrag eine neue Bildungsreform wäre. Aber inhaltlich ist er leider sehr dünn. Darin steht nämlich gar nichts von Bildung. Eigentlich geht es um Baumaßnahmen. Der korrekte Titel wäre sicherlich gewesen: 100 Milliarden für den „Bildungsbau“. Aber haben wir aufgrund von sanierten Speiseräumen und modernen Klassenzimmern automatisch eine bessere Bildung?

(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das wäre mal ein Anfang!)

Nein. In Deutschland herrscht Lehrkräftemangel. Die Klassen werden immer größer, und in einigen Bundesländern diskutiert man über eine Viertagewoche.

Eine echte Bildungsreform wäre mal ein Ansatz gewesen. Aber auch hier gilt natürlich: Ein Sondervermögen ist dafür der falsche Weg. Erstens ist ein Sondervermögen kein Spielgeld, sondern es sind echte Schulden. Das ist eine gewaltige Hypothek für die nachfolgende Generation. Zweitens. Es braucht gewichtige verfassungsrechtliche Gründe, die Haushaltsgrundsätze der Einheit und Vollständigkeit zu umgehen. Und drittens – vielleicht das relevanteste Argument für Sie –: Sondervermögen sind nur für Aufgaben des Bundes möglich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bildung gehört aber zum Kernbereich der Länder, und ich kenne kein Bundesland, das aktiv die Abgabe dieser Aufgabe an den Bund plant.

Daher gilt: Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Erst ein inhaltliches Konzept und dann das Geld!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Laura Kraft [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin Radomski. – Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Maja Wallstein, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551410
Wahlperiode 20
Sitzung 88
Tagesordnungspunkt 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung
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