Enak FerlemannCDU/CSU - Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Moin, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat beraten wir heute einen Gesetzentwurf, der vom Grundsatz her richtig ist.
(Beifall der Abg. Bernhard Daldrup [SPD], Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Daniel Föst [FDP])
Wir wollen mehr Digitalisierung im Baugesetzbuch, im Bauleitplanverfahren; das ist absolut richtig.
Das Problem ist nur: Wir machen viele Gesetze, die nur ganz kleine Bestandteile sind. Wir warten, Frau Ministerin, eigentlich auf den großen Entwurf, nämlich eine Novellierung des Baugesetzbuches in Gänze; denn die Digitalisierung vereinfacht das Verfahren, aber es ist einfach zu kompliziert. Und da wir zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauämtern haben und aufgrund des Fachkräftemangels wahrscheinlich so viele neue nicht bekommen werden, müssen wir das Baugesetzbuch deutlich entschlacken; wir müssen es einfacher machen. Das ist die große Aufgabe, vor der wir stehen.
Gleichwohl: Die Digitalisierung ist richtig. Die Novelle greift den Vorschlag auf, vieles, was wir in der Coronakrise gelernt und gemacht haben, zu übernehmen; auch das ist richtig. Deswegen werden wir vom Grundsatz her das Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Daniel Föst [FDP])
– Es freut mich, dass die Regierungskoalition auch einem Oppositionspolitiker zustimmt. Das hat man nicht alle Tage.
(Zuruf der Abg. Maja Wallstein [SPD])
Aber das ist sehr gut.
Wir werden aber in der Ausschussanhörung auch einige kritische Punkte ansprechen müssen; denn häufig liegt der Fehler noch im Detail. Deswegen ist es ja gut, dass das Struck’sche Gesetz gilt: Kein Gesetzentwurf kommt so aus dem Parlament, wie er hereingekommen ist. – Das wird auch hier so sein, und daran werden wir uns beteiligen. Ich denke, dass wir uns dann auch parteiübergreifend über diese Punkte werden einigen müssen.
Ich nenne ein Beispiel, das Sie, Frau Ministerin, angesprochen haben. Sie haben auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz einer Novellierung unterzogen. Danach müssen alle, die entsprechende Flächen ausweisen, nun im GIS-Verfahren arbeiten, also in einem sehr digitalen Verfahren. Das ist absolut zu begrüßen; das ist auch richtig. Nur den Satz davor haben Sie natürlich nicht geändert. Da steht drin, dass alle Windenergieanlagen, die mit einer Höhenbegrenzung ausgewiesen sind, nicht auf den Flächenbedarf angerechnet werden dürfen. Nun hört sich das sehr abstrakt an. Ich komme aus einem Wahlkreis, in dem ein riesiges Marinefliegergeschwader stationiert ist. Marineflieger benötigen für ihre Hubschrauber und Flugzeuge Einflugschneisen. Da können Windenergieanlagen nicht ohne Höhenbegrenzung ausgewiesen werden; denn es muss vermieden werden, dass 200 oder 220 Meter hohe Anlagen den Flugverkehr behindern.
(Zuruf der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Was also soll ein solcher Landkreis machen? Soll er jetzt das Marinefliegergeschwader schließen, um die Quote an Windenergiebedarfsflächen zu erfüllen? Das heißt, wir müssen hier zu Lösungen kommen, dass man pragmatisch in den kommunalen Bauämtern arbeiten kann.
Viele Veränderungen und Verbesserungen des Gesetzentwurfs sind noch erforderlich. Ein Beispiel habe ich genannt; es gäbe noch viele andere. Ich freue mich auf das gemeinsame Gesetzgebungsverfahren.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Ferlemann. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Kassem Taher Saleh, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551415 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 88 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung im Bauleitplanverfahren |