Carolin BachmannAfD - Digitalisierung im Bauleitplanverfahren
Herr Präsident! Werte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bezwecken Sie eine bessere Beteiligung an den Planungsverfahren und eine Beschleunigung der Verfahren. „ Beteiligung“ und „Beschleunigung“ – das gehört zu den Phrasen, die Sie gern vor sich hertragen, vor allem, wenn es um den Ausbau Ihrer irren Windkraftsachen geht.
(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was? – Lachen bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
– Hat Herr Saleh ja gerade angesprochen.
Wir als AfD wünschen uns natürlich mehr Bürgerbeteiligung bei all diesen Bauleitplanverfahren. Meines Erachtens verfehlen Sie leider beide Ziele. Ich beziehe mich im Folgenden auf den neugefassten § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs. Bisher wurden die Stellungnahmen zur Bauleitplanung in der Regel in Papierform abgegeben. Mit dem Gesetz soll die digitale Beteiligung bei Aufstellung von Bauleitplänen zur Regel gemacht werden. Die Papierform darf es nur noch bei Bedarf geben. Bei Bedarf? Was verstehen Sie eigentlich unter „Bedarf“? In Ihrem Gesetz definieren Sie das nicht.
(Marianne Schieder [SPD]: Das weiß man da von selbst, was Bedarf ist!)
Diese Regelumkehr, die hier passiert, hat Folgen. Für Menschen ohne ausreichenden Internetzugang, digitale Kompetenz oder technische Voraussetzungen werden hier Barrieren aufgebaut. Und genau diese Menschen grenzen Sie damit aus, obwohl Sie im Gesetzentwurf etwas anderes sagen.
(Beifall bei der AfD)
Nehmen Sie beispielsweise meinen Wahlkreis Mittelsachsen. Da gibt es im ländlichen Raum immer noch viele Gebiete, wo kein schnelles Internet vorherrscht. Zudem ist der Anteil an Älteren mit weniger digitaler Kompetenz relativ hoch. Die grenzen Sie aus.
(Marianne Schieder [SPD]: Da ist dann der Bedarf gegeben, es papiermäßig zu geben!)
Und bedenken Sie bitte auch, dass das umfangreiche Kartenmaterial auf einem normalen heimischen, kleinen Monitor wirklich schlecht zu sichten ist.
Ebenfalls problematisch ist die unbestimmte Formulierung „Veröffentlichung im Internet“ im Zusammenhang mit Bauleitplänen. Das klang hier ja schon an. Was genau verstehen Sie unter „im Internet“? Die Erfahrungen mit den Länderportalen und den Internetseiten der Kommunen sind ernüchternd. Sie sind aktuell uneinheitlich und taugen nicht als Grundlage für ein Regelverfahren.
(Beifall bei der AfD)
Sie müssten hier eine bundeseinheitliche Struktur etablieren. Tun Sie das doch erst, bevor Sie das hier zur Pflicht auferlegen!
Mit Ihrem Gesetzentwurf werden Sie die Verfahren verzögern und nicht beschleunigen. Diese Änderungen wiegen umso mehr, da die Bundesregierung offensichtlich keine Kenntnis über die bisherige Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung vorweisen kann. Auf meine Nachfrage verwiesen Sie lapidar auf den Vollzug des BauGB durch Länder und Gemeinden; diese würden schon vorschriftsgemäß handeln. Jetzt wollen Sie ein Verfahren, über dessen praktischen Vollzug und Wirksamkeit Sie nichts wissen, in eine neue, digitale Welt überführen. Wieder sind es vor allem die Kommunen, die vor vollendete Tatsachen gestellt werden, und wieder müssen andere ausbaden, was Sie sich in Ihrem Elfenbeinturm ausdenken.
Danke.
(Beifall bei der AfD – Bernhard Daldrup [SPD]: Schon fertig? Ach so!)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist der Kollege Daniel Föst, FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551417 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 88 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung im Bauleitplanverfahren |