03.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 89 / Zusatzpunkt 6

Bernhard DaldrupSPD - Änderung des Raumordnungsgesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was ich mir jetzt notiert habe, hat mit dem, was ich zuvor aufgeschrieben hatte, nicht mehr viel zu tun. Aber ich will ein paar Ihrer Punkte aufgreifen und das hier auch ansprechen, Herr Heilmann. Es ist mir auch ein persönliches Anliegen. Wir haben uns tatsächlich im Fachausschuss deutlich darüber gestritten, ob es richtig ist, heute die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes auf diesem Weg durchzuführen, ja oder nein. Ich bedaure sehr, auch aufgrund der doch überwiegend kollegialen Zusammenarbeit, dass wir diesen Konflikt ausgelöst haben. Ich persönlich entschuldige mich auch dafür. Das war nicht unsere Absicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der AfD)

Unsere Abwägung, liebe Kolleginnen und Kollegen, war, ob es nicht unsere gemeinsame Aufgabe und unsere gemeinsame Verantwortung ist, Planungsvereinfachung, Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren, den Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur unter den Vorbehalt parlamentarischer Verfahren zu setzen, wenn doch wirklicher Zeitdruck durch die Notfallverordnung besteht. Das war doch das Motiv, das uns eigentlich – das haben Sie inzidenter auch zugegeben – verbunden hat.

(Beifall der Abg. Katja Mast [SPD])

Es hat über die Verfahren eine Auseinandersetzung gegeben. Unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Frau Mast hat mir schon mitgeteilt, dass es auch Gegenstand im Ältestenrat war. Ein Omnibusgesetz, das auch die Bereiche Pflege und Energie betrifft, wird es nicht mehr geben. Deswegen glaube ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir es jetzt auch dabei belassen.

Herr Jung, zu den Bemerkungen zum Verfahren: Tatsächlich hat sich die Koalition in den Fraktionen ein bisschen verheddert, die Union aber auch, was die Frage der Federführung angeht. Die Frage, ob eine hybride Sitzung schon inzidenter über das Verfahren mitbeschlossen worden ist, können wir lange diskutieren. Also: Nicht nur mit dem Finger auf uns zeigen, sondern auch in die eigene Richtung zeigen, auch was die Federführung angeht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Heilmann?

Ich bin schon auf alle Zwischenbemerkungen eingegangen,

(Andreas Jung [CDU/CSU]: Er erlaubt sich ja sonst schon so einiges!)

deshalb nicht.

Also: Der Zeitdruck für das Verfahren entsteht in Wirklichkeit aufgrund der begrenzten Gültigkeit der Notfallverordnung. Wenn wir das tatsächlich umsetzen wollen, dann müssen wir den Bundesrat erreichen. Das sollten wir unverzüglich tun, das heißt: ohne schuldhaftes Verzögern. Das war das Motiv.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Kurzum: Wir haben Respekt – selbstverständlich – vor Ihrem Recht, eine Anhörung zu beantragen. Das ist gar keine Frage. Aber haben Sie bitte auch den Respekt vor der Regierungskoalition. Wir versuchen, den Weg zur Verabschiedung von Gesetzen nicht über Verfahren zu verzögern, zu verhindern, zu blockieren. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Alexander Dobrindt [CDU/CSU])

Jetzt lassen Sie mich ein paar Bemerkungen zu dem machen, um was es eigentlich geht bei diesem Gesetzesvorhaben, damit die Bürgerinnen und Bürger das auch verstehen. Das ist nicht so ganz uninteressant. Deutschland ist ein Land mit einer dezentralen und ausgewogenen Siedlungsstruktur. Mit einem Raumordnungsgesetz wird versucht, genau diese Struktur zu erhalten. Der Hinweis auf die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes, der auch Eingang in unser Grundgesetz gefunden hat, geht eigentlich auf die Raumordnung zurück.

Wir haben heute vielfältige Ansprüche an den Raum. Wir müssen den Raum nutzen, und wir müssen den Raum schützen. Wir müssen Natur und Landschaft ebenso wie die wirtschaftlichen Potenziale und die Siedlungsstruktur miteinander verbinden. Wenn wir neue Perspektiven haben, dann muss es uns gelingen, die „Mitproduktivität der Natur“, um es einmal mit Ernst Bloch sagen zu dürfen, zu organisieren. Dabei geht es darum, die schaffende Natur, Natura naturans, und die erschaffene Natur zusammenzubringen. Und genau das versuchen wir vor dem Hintergrund einer Klimakrise und einer Energiekrise. Diese Krisen machen ein Handeln jetzt erforderlich.

Das organisieren wir mit diesem Gesetz. Deswegen vereinfachen wir die Genehmigungsverfahren. Deswegen wollen wir, dass Stromtrassen nicht über Jahre geplant werden müssen, sondern real als Stromtransporteure genutzt werden können. Deswegen wollen wir, dass Windenergieanlagen nicht erst in fünf Jahren, sondern in einem Jahr realisiert werden können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Was wir uns selber zumuten als Anwalt von Bürgerinnen und Bürgern und als Anwalt von schwächeren Interessen,

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Das ist lange her! Haha! Das glauben Sie doch selber nicht! Sie sind kein Anwalt der Bürger mehr! Nee! Nee!)

das dürfen wir auch Ihnen zumuten. Selbst die Umweltverbände und ‑organisationen tragen diesen Weg mit, den wir hier gegangen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen ist meine Bitte, dass Sie jetzt jenseits von Geschäftsordnungs- und Verfahrensdebatten, so wichtig sie an dieser Stelle gewesen sind, Herr Jung – das gebe ich zu –, nicht nur erklären, dass Sie dem Inhalt zustimmen können, sondern dies auch tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Götz Frömming [AfD]: Anwalt der Konzerne!)

Nächster Redner ist Ulrich Lange für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551489
Wahlperiode 20
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Änderung des Raumordnungsgesetzes
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