Bärbel Bas - Regierungserklärung zum Europäischen Rat
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Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler
zum Europäischen Rat am 23./24. März 2023
Für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung wurde eine Dauer von 68 Minuten vereinbart.
Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat nun der Bundeskanzler Olaf Scholz.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551696 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 91 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung zum Europäischen Rat |
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Europäischer Rat
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen