16.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 91 / Tagesordnungspunkt 11, 12

Aydan Özoğuz - Wahlen zu Gremien

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 und 12 auf:

11 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin

12 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes

Wir kommen zu den Wahlen, und zwar zur Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Grün, sowie zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit einer Stimmkarte in der Farbe Gelb. Für diese Wahlen benötigen Sie Ihren rosafarbenen Wahlausweis aus Ihrem Stimmkartenfach. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Ausgabetischen und an den Wahlurnen einzunehmen. Ist das erfolgt? – Noch nicht.

Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf den Drucksachen 20/5619 und 20/5620 vor. Die Wahlen erfolgen in der Abgeordnetenlobby. Dort erhalten Sie nach Vorzeigen Ihres Wahlausweises die beiden Stimmkarten. Da die Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen passenden Wahlumschlag. Sie können bei diesen Wahlen auf beiden Stimmzetteln zu dem aufgeführten Kandidatenvorschlag ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Alles andere macht die Stimme ungültig.

Der Stimmzettel in der Farbe Grün ist in den grünen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Für den gelben Stimmzettel erhalten Sie keinen Wahlumschlag, da es sich um eine offene Wahl handelt.

Ich weise explizit darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Für den Fall, dass ich von solchen Verstößen gegen das Wahlgeheimnis in dieser Sitzung oder später Kenntnis erlange, behalte ich mir schon jetzt vor, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Erst danach werfen Sie den grünen Wahlumschlag sowie den gelben Stimmzettel in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.

Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 369 Stimmen erhält. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen 60 Minuten Zeit.

Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer jetzt ihre Plätze eingenommen? – Das haben sie, wie mir signalisiert wird. Dann eröffne ich die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 16.25 Uhr.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551790
Wahlperiode 20
Sitzung 91
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine