Stephan PilsingerCDU/CSU - SGB V - Stiftung Unabhängige Patientenberatung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir im Rahmen des UPD-Gesetzes eine Änderung des Transfusionsgesetzes, die zum Ziel hat, die Diskriminierung von Männern, die homosexuell sind, und von Transsexuellen bei der Blutspende zu beenden.
(Martina Stamm-Fibich [SPD]: Und von Älteren!)
Vor 2017 waren Männer, die Sex mit Männern hatten, von der Blutspende generell ausgeschlossen. Erst unter dem CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kam es zu verantwortbaren Schritten der Liberalisierung bis hin zu der aktuell geltenden Regelung. Homo- und transsexuell veranlagte Männer müssen in einem Fragebogen angeben, ob sie homo- oder transsexuell sind und wie ihr Sexualverhalten aussieht, bevor sie Blut spenden dürfen. Wenn Männer, die Sex mit Männern haben, in den letzten vier Monaten nur innerhalb einer monogamen Zweierbeziehung sexuell aktiv waren, dann dürfen sie Blut spenden. Ein staatlich vorgegebenes Zwangsouting – amtlich dokumentiert schwarz auf weiß.
Zu Recht halten SPD, Grüne und FDP daher in ihrem Koalitionsvertrag fest – ich zitiere –:
Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich.
(Dr. Christina Baum [AfD]: Faktor 100!)
Entscheidend – und da gebe ich den Vertretern der Ampel recht – muss das individuelle Sexualverhalten des Spendewilligen sein, nicht seine sexuelle Orientierung.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Was Sie aber in Ihrem Änderungsantrag heute hier vorlegen, ist keine klare gesetzliche Neuregelung oder Besserstellung, sondern eine reine Scheinlösung. Sie delegieren die Regelung erneut an die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut, die für die aktuelle, immer noch diskriminierende Regelung verantwortlich sind. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie erneut diejenigen mit der Lösung des Problems beauftragen, die es schon längst hätten lösen können.
Die Bundesärztekammer hat übrigens nicht plötzlich ihre Meinung geändert – die Kollegin Baum hat es ja schon erwähnt –, sondern in der Anhörung zu diesem Gesetz erneut deutlich gemacht, dass sie keinen Änderungsbedarf sieht und die aktuelle Regelung auch nicht als diskriminierend empfindet.
Lieber Kollege Pilsinger, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion.
Ach nein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Dann können Sie gerne fortführen.
Wir als Union wollen die Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen hier und heute mit einem konkreten Gesetzesvorschlag beenden. Deshalb schlagen wir vor, das in Österreich geltende Blutspendemodell zu übernehmen. Hier gilt die seit 2022 eingeführte sichere und diskriminierungsfreie Drei-mal-drei-Regel: Wer innerhalb der letzten drei Monate mit mehr als drei verschiedenen Partnern Sex gehabt hat und einen negativen HIV- oder Hepatitistest vorweisen kann, wird bei der Blutspende für drei Monate zurückgestellt, egal ob Mann oder Frau, egal ob hetero-, homo- oder transsexuell veranlagt. Ohne Test gilt bei einem entsprechenden Risikoverhalten nach unserem Vorschlag eine Rückstellung von sechs Monaten. Ein schriftliches Outing braucht es dabei nicht. Die Qualität und Sicherheit der Blutspende ist bei dieser Regelung aufgrund der modernen Analysetechniken weiterhin gegeben. Das ist entscheidend und somit gesundheitspolitisch auch verantwortbar.
Nehmen wir es doch als Gesetzgeber heute selbst in die Hand, eine diskriminierungsfreie und gleichzeitig sichere Regelung festzulegen. Das tun wir mit unserem Änderungsantrag, indem wir eine Übernahme des sogenannten österreichischen Modells in das deutsche Recht vorschlagen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Wir sind der Gesetzgeber. Wir haben bereits zu lange gewartet. Lassen Sie uns heute wirklich handeln!
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Dr. Janosch Dahmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Herr Dahmen, Entschuldigung! Darf ich Sie kurz noch um Geduld bitten. Ich hatte eine Kurzintervention zugelassen, die ich gern noch vorziehen würde. – Herr Sichert, Sie haben das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551815 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 91 |
Tagesordnungspunkt | SGB V - Stiftung Unabhängige Patientenberatung |