Leni BreymaierSPD - Änderung des Bundeswahlgesetzes
Vielen Dank. – Ich sehe gerade in meiner Sichtlinie den Kollegen Kiesewetter. Der Kollege Kiesewetter ist derjenige, der in unserem Wahlkreis mit den höchsten Erststimmen in Baden-Württemberg das Mandat geholt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben so einige Beispiele in Baden-Württemberg, wo Abgeordnete mit riesigen Prozentzahlen – 60, 70 Prozent damals noch – Direktmandate geholt haben. Und wir haben auch Beispiele von mindestens zwei CDU-Abgeordneten, die von ihrer Partei nicht mehr aufgestellt wurden, die aber dachten: Ich bin ja hier der Held. – Die haben dann als Einzelkandidat kandidiert und sind im unteren einstelligen Bereich gelandet.
Ich will Ihnen mal was sagen: Die Erststimme hat am Ende des Tages auch irgendwas mit der Partei zu tun. Also, so ist es doch einfach.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und deshalb sollten wir schon gucken, was für ein Wahlrecht wir haben, und dieses Wahlrecht heißt „personalisiertes Verhältniswahlrecht“.
(Zurufe von der CDU/CSU)
„Verhältniswahlrecht“ ist das Substantiv, das ist das Hauptwort. Das ist das Maßgebliche, und deshalb ist das jetzt auch der Schwerpunkt dieser Wahlrechtsänderung.
Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier ausreichend Sitzplätze, und es dauert noch etwas bis zur namentlichen Abstimmung. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen und auch den nächsten Rednerinnen und Rednern in dieser Debatte noch zuzuhören.
Als Nächstes hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Thorsten Frei.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551954 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundeswahlgesetzes |