Thorsten FreiCDU/CSU - Änderung des Bundeswahlgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Breymaier, Sie haben jetzt gerade in Ihrer Erwiderung auf die Kurzintervention geantwortet, dass wir ein personalisiertes Verhältniswahlrecht hätten.
(Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)
Liebe Frau Breymaier, mit dem, was Sie hier vorgelegt haben, über das wir hier in dieser Debatte diskutiert haben, haben Sie eines gezeigt: dass Sie mit der Entpersonalisierung des Wahlrechts die umfangreichste, die tiefgreifendste Wahlrechtsreform in der Geschichte unserer Republik vornehmen. Sie schaffen ein anderes Wahlrecht! Sie entpersonalisieren es und sorgen damit dafür, dass es nicht nur verfassungsrechtlich prekär wird, sondern dass es auch der Demokratie schadet.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Darum geht es – es schadet der Demokratie!
Und was bedeutet das im Einzelnen? Das Wahlrecht ist doch nicht für uns da – das Wahlrecht ist für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes da.
(Konstantin Kuhle [FDP]: Für die CSU!)
Um die geht es!
(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Um die geht es, daran haben wir uns auszurichten. Das Wahlrecht, das Sie schaffen, ist ein Wahlrecht der enttäuschten Wähler.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Warum? Wir haben das in mehreren Reden dieser Debatte gehört: weil Millionen von Stimmen am Ende wertlos bleiben,
(Widerspruch bei der SPD)
weil Sie ein System schaffen, in dem Personen, in dem Kandidatinnen und Kandidaten gegeneinander antreten, von denen eine oder einer gewinnt, aber es am Ende so sein wird, dass diese Person nicht im Parlament sitzen wird. Das führt zu Frustration. Das führt zu Intransparenz. Das führt zu Ungleichheit, und vor allen Dingen widerspricht es fundamental dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen in unserem Land. Und deshalb ist es falsch!
(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD)
Herr Frei, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Herrn Glaser aus der AfD-Fraktion?
Von wem?
Von Herrn Glaser aus der AfD-Fraktion.
Er hat ja schon geredet. Deswegen, glaube ich, ist dazu alles schon gesagt. – Am Ende wird es so sein, dass Sie eine Situation schaffen, in der Sie den Wählern suggerieren, sie hätten eine Wahl. Es wird aber anders sein: Aus der Wahl wird eine Empfehlung.
(Anhaltende Unruhe)
Das, was gewählt wird, wird anschließend nicht im Parlament vertreten und abgebildet sein. Darum geht es! Und deshalb ist es ein Anschlag auf die Demokratie, den Sie hier verüben.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der LINKEN und des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Wir haben in der Rede von Frau Haßelmann eine entlarvende Wahrheit gehört, nämlich dass dieses Wahlrecht am Ende dazu dient, die bestehenden Mehrheitsverhältnisse zu erhalten.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jede Mehrheit! Jede Mehrheit!)
Wahlrecht ist Wettbewerbsrecht. Darum geht es. Und da geht es um Fairness, da geht es um Transparenz, da geht es um gleiche Chancen. Da geht es darum, dass die Wählerinnen und Wähler am Ende entscheiden, wie dieser Bundestag zusammengesetzt ist. Und genau das schaffen Sie mit diesem Wahlrecht nicht.
Und es ist ein Wahlrecht der Ampel für die Ampel. Das ist auch in vielen Reden deutlich geworden, nicht zuletzt in der Rede von Herrn Dr. Steffen,
(Christian Dürr [FDP]: Machen Sie doch einen Gegenvorschlag!)
der uns im Grunde genommen nicht auf eine Reise in die Wirklichkeit, sondern nach Bullerbü mitgenommen hat. Sie machen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das gilt bei der Grundmandatsklausel, wo Sie versuchen, politische Mehrheiten durch Änderungen des Wahlrechts zu erreichen.
Es ist auch noch inkonsistent. Nehmen wir die CSU, nehmen wir Bayern: 46 Wahlkreise, die CSU gewinnt alle Wahlkreise,
(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)
scheitert aber an der 5-Prozent-Hürde. Was wird die Folge sein? Die Folge wird sein, dass hier im Deutschen Bundestag mehr Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbandes sitzen werden als Abgeordnete der CSU. Da erkennt doch jeder: Das ist falsch, das ist ungerecht, das ist ein Anschlag auf die Demokratie.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der LINKEN und des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Man muss nicht Verfassungsrechtler sein, um zu erkennen, dass das nicht das Ergebnis einer Wahlrechtsreform sein kann.
Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Frei.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Robert Farle [fraktionslos])
Es gibt zwei angemeldete Kurzinterventionen. Zuerst hat Herr Glaser das Wort zu einer Kurzintervention, anschließend Frau Haßelmann.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551955 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundeswahlgesetzes |