Albrecht GlaserAfD - Änderung des Bundeswahlgesetzes
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für die Freundlichkeit, meine Intervention zuzulassen. Ich mache es auch ganz kurz. – Verehrter Herr Kollege Frei, würden Sie mir darin zustimmen, dass die Idee des Direktmandates mit dieser breiten Verankerung in der Wahlbevölkerung über Jahrzehnte in der Bundesrepublik funktioniert hat? Würden Sie auch zugeben, dass wir durch die Veränderungen der politischen Struktur in diesem Lande Wahlkreise haben, wo 20 Prozent, 25 Prozent der Stimmen ausreichen, um Wahlkreiskönig zu werden, das heißt, 80 Prozent, 75 Prozent der Wähler gar nicht hinter dem Wahlkreiskandidaten stehen, und dass das eine völlig veränderte Situation ist, die das Heiligtum Direktmandate deutlich in einem anderen Licht erscheinen lässt?
Herr Frei, wollen Sie direkt antworten oder erst noch Frau Haßelmann reden lassen?
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Wir sammeln!)
– Herr Frei sammelt.
(Heiterkeit)
Frau Haßelmann, Sie haben jetzt das Wort zu Ihrer Kurzintervention.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551956 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundeswahlgesetzes |