Thorsten FreiCDU/CSU - Änderung des Bundeswahlgesetzes
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Glaser, ich habe Ihre Intervention im Grunde genommen nicht verstanden; das muss ich ganz ehrlich sagen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Das kennen wir!)
Es geht bei einer Wahl um Wettbewerb. Es geht darum, wer in einem Wahlkreis die meisten Menschen von sich und seiner Politik überzeugen kann. Jetzt haben Sie das Beispiel angeführt, dass es Wahlkreise gibt, die sehr umkämpft sind, wo man nur mit knapper Mehrheit den Wahlkreis gewinnt. Ich möchte Sie fragen: Sind diese Wahlkreise weniger wert? Nein, ganz im Gegenteil.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch!)
Es ist doch im Sinne des Wettbewerbs, wenn die hart umkämpft sind, wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten die reelle Chance haben, diesen Wahlkreis zu gewinnen. Wenn Kandidaten alle Kräfte in diesen Wahlkreis werfen, dann ist der Sieg doch umso härter erkämpft. Umso wichtiger und auch umso entscheidender für unser Demokratieverständnis und unser Wahlrecht ist es, dass dieses Wahlkreismandat an die Kandidatin, an den Kandidaten geht, die oder der am Ende gewonnen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das, was Sie vorschlagen, geht gegen den Wettbewerb. Deswegen frage ich mich auch, warum gerade eine Fraktion wie die der FDP dem zustimmen kann.
(Christian Dürr [FDP]: Das heißt, wer sich besonders anstrengt, hat ein Recht auf ein Mandat?)
Frau Haßelmann, Sie haben auch schon öffentlich diese Idee einer Listenverbindung geäußert.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kümmern Sie sich doch darum!)
– Nein. Liebe Frau Haßelmann, ich will Ihnen eines sagen: Wir reden hier über zwei seit Jahrzehnten verschiedene Parteien, die eine Fraktionsgemeinschaft bilden.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann nicht alles haben! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das sieht unser Recht ausdrücklich vor. Und wenn hier eine Fraktionsvorsitzende einer anderen Partei sagt: „Machen Sie doch eine Listenverbindung“ – übrigens etwas, was heute noch gar nicht möglich ist –, dann möchte ich Ihnen eines sagen:
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Angebot!)
Das ist übergriffig. Das geht Sie überhaupt nichts an.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Den Wähler geht es aber etwas an!)
Parteien entscheiden selbst, wie und unter welchen Voraussetzungen sie antreten. Das zeigt im Grunde genommen nur Ihr Demokratieverständnis.
Lieber Herr Kollege Seidler, ich habe die Novellierung des Wahlgesetzes sehr genau gelesen. Natürlich weiß ich, dass für den Südschleswigschen Wählerverband die 5‑Prozent-Hürde nicht gilt. Aber wir sehen hier nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern es geht auch beim Minderheitenschutz um Folgendes: Am Ende muss dieses Parlament den Willen der Bevölkerung in Deutschland abbilden, und dann kann es nicht sein – ich zitiere den Kollegen Korte –, dass am Ende „9 Millionen Stimmen“ unter den Tisch fallen. Das kann nicht sein, das ist undemokratisch, und es ist entgegen unserer Verfassung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der LINKEN)
Wir fahren mit der Debatte fort. Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion Dirk Wiese.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551959 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundeswahlgesetzes |