Bärbel Bas - Änderung des Bundeswahlgesetzes
Ich habe Herrn Wiese gerade so verstanden, dass damit die Kurzinterventionen beantwortet sind.
Ich schließe damit die Aussprache.
– Nein.
Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes.
Zu diesem Gesetzentwurf und zur Abstimmung liegen mehrere persönliche Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/6015, den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Drucksache 20/5370 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Die Linke, die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Die AfD-Fraktion. – Nur einer? – Drei, vier Enthaltungen. – Und zwei dafür? – Gut. Dann nehmen wir das ins Protokoll auf. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben namentliche Abstimmung verlangt. Die Abstimmung erfolgt in der Westlobby. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach Eröffnung der Abstimmung 20 Minuten Zeit. Alle Abgeordneten sollten aber bitte, weil wir weitere Abstimmungen haben, noch kurz im Saal bleiben. Die Schriftführerinnen und Schriftführer bitte ich, schon mal die Plätze einzunehmen. – Das ist der Fall, höre ich.
Damit eröffne ich die namentliche Abstimmung. Sie wird um circa 11.25 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung werde ich Ihnen rechtzeitig bekannt geben.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/6015, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/5360 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die übrigen Fraktionen im Hause. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Wir kommen nun zu Zusatzpunkt 9 b. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Titel „Wahlrechtsreform – Bundestag verkleinern, Bürgerstimme stärken“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/6015, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/5353 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und auch die AfD-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Die Beschlussempfehlung ist damit angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551963 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundeswahlgesetzes |