17.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 92 / Tagesordnungspunkt 24

Barbara BenksteinAfD - Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag der Unionsfraktion zur rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen, verbunden mit dem Anliegen, Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Kollege Brandner ist bereits auf die juristischen Aspekte eingegangen; ich möchte den Blick auf die digitalen Aspekte des Themas richten.

Eins vorweg: Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen, das niemanden hier im Hohen Hause unberührt lässt. Es muss prinzipiell alles rechtsstaatlich und technisch Mögliche unternommen werden, um sexuellen Missbrauch von Kindern aufzuklären. Dies gilt selbstverständlich auch für das Verbreiten entsprechender Inhalte im Internet.

(Beifall bei der AfD)

Der vorliegende Antrag erscheint uns als Antwort auf dieses bedrückende Problem untauglich und nicht zielführend. Tatsächlich will die Union eine anlasslose Speicherung der IP-Adressen der Internetnutzer für sechs Monate erreichen. Dabei beruft sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der eine solche Speicherung zum Zwecke der Strafverfolgung nicht per se verwirft. Doch nicht alles Erlaubte ist im konkreten Fall auch zielführend. Für die AfD-Fraktion wäre eine präventive Speicherung der IP-Adressen aller Internetnutzer ein Schnitt tief ins eigene Fleisch.

(Beifall bei der AfD)

Eine solche Quasivorratsdatenspeicherung ist abzulehnen.

An entsprechenden Darstellungen interessierte Personen tauschen sich etwa über Messengerdienste, in Gruppen oder Kanälen, aus. Erfahrenen Ermittlern zufolge agieren solche Gruppen unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Wer dort Zutritt begehrt – seien es beispielsweise getarnte Ermittler –, muss sich gerade mit einschlägigem Material erst mal „ausweisen“. Weiterhin agieren solche Kriminellen nicht nur im allgemein zugänglichen Teil des Netzes, sondern auch im abgeschotteten Darknet.

Wer die Verbreitung des Materials von sexuellem Kindesmissbrauch eindämmen und Täter dingfest machen will, kommt auch an geduldiger Ermittlungsarbeit nicht vorbei. Hierbei arbeiten Fahnder, Sprachanalytiker, Forensiker und Informatiker Hand in Hand. Schon heute können im Verdachtsfall auf richterliche Anordnung Datenträger beschlagnahmt sowie Kommunikationsverläufe ausgewertet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, das schwere Besteck liegt auf dem Tisch; es muss nur benutzt werden. Der Antrag Ihrer Fraktion hingegen verschleiert, was er offenbaren will. Er führt ein Instrument in die Debatte um sexuellen Kindesmissbrauch ein, das mehr zerstört als heilt. Am Ende werden unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt. Dem stimmen wir nicht zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort erhält Marcel Emmerich für Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7551979
Wahlperiode 20
Sitzung 92
Tagesordnungspunkt Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung
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