17.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 92 / Tagesordnungspunkt 26

Barbara BenksteinAfD - Glasfaser-Überbau

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir debattieren heute den Antrag der Unionsfraktion „Glasfaser-Überbau einschränken“. Es ist grundsätzlich positiv zu bewerten, dass Sie dieses Thema in Ihrem Antrag ansprechen. Wir sehen da aber noch Luft nach oben. Das möchte ich in meinen Ausführungen näher erläutern.

Die Problematik des Glasfaserüberbaus ist nachvollziehbar. Im Grunde genommen bedeutet der Glasfaserüberbau eine Vergeudung von Ressourcen, weil Glasfaserleitungen doppelt verlegt werden. Es wird etwas verbaut, das ja eigentlich schon vorhanden ist. Ein so verstandener Überbau verstößt gegen den Grundsatz des Open Access, nach dem sich Unternehmen gegenseitig Zugang zu bestehenden physischen Leitungen geben sollen.

(Beifall bei der AfD)

Letztendlich ist es nicht wirklich nachvollziehbar, wenn ein und dieselbe Straße mehrfach aufgebaggert wird. Im Fokus sollte doch der zügige Anschluss der privaten Haushalte an das entstehende Gigabitnetz stehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch in meinem Wahlkreis ist das Thema präsent. Mehrere Bürger haben mich darauf angesprochen, warum denn im Rahmen des Gigabitausbaus die Straßen in ihrer Gemeinde mehrmals aufgerissen wurden. Beschwerden über einen stattfindenden Überbau der Breitbandinfrastruktur gibt es also in der Tat. Sie richten sich gegen ein marktführendes Unternehmen. Von einigen Marktbeobachtern wird gar von einem „strategischen Überbau“ durch ebenjenes Unternehmen gesprochen. Werte Kollegen der Union, wenn Sie in Ihrem Antrag eine Wettbewerbsverzerrung im Glasfaserausbau beklagen, dann sollten Sie den Verantwortlichen für die missliche Situation auch benennen.

Das Ziel der Gigabitstrategie der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2030 alle Haushalte mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss zu versehen. Dieses Ziel findet auch die AfD-Fraktion unterstützenswert.

(Beifall bei der AfD)

Wir sind jedoch der Ansicht, dass auch andere minimalinvasive Verlegetechniken zum Einsatz kommen sollten, natürlich nur dort, wo es geografisch möglich und auch sinnvoll ist. Es gibt zum Beispiel das Trenching. Darunter versteht man das Mitnutzen oberirdischer Leitungen.

Werte Kollegen der Union, mich irritiert in Ihrem Antrag die folgende, nicht ganz zu Ende gedachte und einseitig formulierte Argumentation. Es heißt sinngemäß, der Überbau sei nicht per se abzulehnen, er könne gar den Wettbewerb zwischen Anbietern beleben und in der Summe zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis für die Verbraucher führen. Allerdings werden die gesellschaftlichen Kosten, etwa in Form von doppelten Erdarbeiten, Verkehrsbehinderungen und auch Lärm, nicht erwähnt. Kaum jemand würde doch auf die Idee kommen, ein zweites Abwasser- oder Stromnetz aufzusetzen, um den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern zu forcieren. Deswegen sollte ein vitaler Wettbewerb nicht über die Infrastruktur, sondern über reizvolle Datenangebote für die Kunden stattfinden.

In der vorliegenden Form ist der Antrag der Union kaum zustimmungsfähig. Alternative Lösungen wie etwa minimalinvasive Verlegetechniken abseits der hohen Renditen werden im Text nicht genannt. Sie haben die Probleme hinsichtlich der konfusen Lage beim Breitbandausbau in Deutschland zwar angedacht – das ist positiv –, aber nicht zu Ende gedacht.

(Beifall bei der AfD)

Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lenk. – Nächster Redner ist der Kollege Maik Außendorf, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552014
Wahlperiode 20
Sitzung 92
Tagesordnungspunkt Glasfaser-Überbau
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