17.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 92 / Tagesordnungspunkt 27

Michael KruseFDP - Änderung des Energiesicherungsgesetzes

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Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich so an das letzte Jahr und daran zurückdenke, wie voll die Reihen hier waren, wie angespannt die Stimmung war, wenn wir über Energiesicherung geredet haben, und wie groß der Druck war, Entscheidungen zu treffen und Gesetze schnell zu verabschieden, dann muss ich sagen: Noch nie habe ich mich so sehr gefreut, vor einem ziemlich leeren Bundestag zu reden. Ich glaube, dass der Raum jetzt überhaupt so leer sein kann, liegt nicht nur daran, dass es Freitagnachmittag ist, sondern vor allem daran, dass wir die ganz großen Probleme, die wir im letzten Sommer hatten, in den Griff bekommen haben. Das ist ein großer Erfolg der Politik in diesem Land.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Herr Gramling, Sie haben vollkommen recht: Es ist die Aufgabe der Opposition, den Finger in die Wunde zu legen. Sie gestatten mir in der Regierungskoalition dann aber auch die Aussage, dass es unser Job ist, genau die Wunde zu schließen, die Sie uns im Bereich der Energiepolitik ja hinterlassen haben.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nina Warken [CDU/CSU]: Ui, ui, ui!)

Insofern gehen wir alle unseren Aufgaben hier im Parlament nach, würde ich sagen.

Das Energiesicherungsgesetz ist ja schon jetzt ein Erfolgsmodell. Vor allem die vielen Eingriffe, die wir im letzten Jahr vorgenommen haben, sind Erfolgsmodelle. In dieser Woche ist das erste Urteil zu den Änderungen, die wir hier gemeinsam erarbeitet haben, getroffen worden, und dieses Urteil hat den Gesetzgeber bestätigt. Man kann also sagen: Auch aus Sicht des gesamten Gesetzgebers war diese Woche eine erfolgreiche Woche; denn das Energiesicherungsgesetz hat so, wie wir es sehr maßvoll angepasst haben, der Überprüfung standgehalten.

Das Gericht hat insbesondere darauf hingewiesen, dass die Eingriffe so minimalinvasiv wie irgend möglich sind, dass wir nicht mit der großen Keule ans Werk gegangen sind, sondern dass wir uns sehr genau Gedanken darum gemacht haben, wie wir die kleinstmöglichen Eingriffe vornehmen können. Gerade diese Beurteilung bestärkt uns auch in dem, was wir jetzt hier gerade tun; denn es geht weiterhin darum, nur Eingriffe in Eigentum vorzunehmen, die so klein wie irgend möglich sind.

Ich kann die Kollegen von ganz rechts beruhigen: Insbesondere die Aspekte der Frage „Was passiert eigentlich mit den Unternehmen, die verstaatlicht worden sind?“ sind in diesem Gesetz schon sehr befriedigend geregelt; es gibt nämlich eine Reprivatisierungspflicht. Damit haben wir schon in der ersten oder zweiten EnSiG-Novelle klar die Richtung gesetzt: Es geht hier darum, das Funktionieren dieses Landes in einer bedrohlichen Lage weiterhin zu ermöglichen, und dann aber auch darum, die Unternehmen wieder an den Markt und in den Wettbewerb zu bringen. Genau das ist das Ziel.

Die Anwendung dieses Gesetzes hat eigentlich auch zum Ziel, dass wir das Gesetz in Zukunft nicht mehr anwenden müssen. Das heißt, wir arbeiten mit jeder Novelle daran, dass wir das Gesetz in Zukunft nicht mehr anwenden müssen. Das ist das erklärte Ziel, und dafür nehmen wir jetzt wiederum einige sehr präzise Eingriffe vor.

Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz nunmehr hier in erster Lesung beraten. Ich habe auch aufmerksam bei denjenigen zugehört, die sonst vielleicht wieder den Finger in die Wunde legen. Die Fragestellung der Befristung, Herr Kollege Gramling, können wir uns sehr gerne gemeinsam anschauen.

Ich bin der Meinung, die Eingriffe sind eigentlich schon befristet, weil es einen klaren Katalog gibt, wann diese Maßnahmen überhaupt nur ergriffen werden dürfen. Den Zustand der Bedrohung der Energiesicherheit zu beenden, ist ja unser Ziel; dann würden die Maßnahmen eben gar nicht mehr ergriffen werden dürfen. Aber wenn wir an einer Stelle noch nachschärfen können, indem wir explizit eine Befristung reinschreiben, sind wir dafür offen.

Wir gehen jetzt in die Beratung dieses Gesetzes. Ich freue mich sehr darauf; denn wir haben in diesem Bereich schon sehr viel für dieses Land erreicht, manchmal auch mithilfe der Opposition. Ich glaube, in diesem Geiste können wir auch diese Novelle beraten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und für Sie ein schönes Wochenende!

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor wir ins Wochenende gehen, hören wir noch den weiteren Rednerinnen und Rednern in der Debatte zu. Das ist als Nächstes der Kollege Klaus Ernst von der Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552052
Wahlperiode 20
Sitzung 92
Tagesordnungspunkt Änderung des Energiesicherungsgesetzes
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