29.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 93 / Zusatzpunkt 2

Christian WirthAfD - Souveränität Deutschlands innerhalb der EU

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Herr Präsident! Werte Kollegen! Der Aufschrei war groß, als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle 2021 der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof kollusives, also rechtswidriges, Zusammenwirken vorwarf, um „auf kaltem Wege“, wie er es sagte, einen europäischen Bundesstaat zu errichten.

Stein des Anstoßes war, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2020 ein Urteil des EuGH zu Krediten der Europäischen Zentralbank an bestimmte Mitgliedstaaten und dessen Begründung als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ bezeichnet hatte. Die EU-Kommission strengte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Eine unverfrorene Machtdemonstration und eine Missachtung unseres demokratischen Rechtsstaates, insbesondere der Gewaltenteilung.

(Beifall bei der AfD)

Statt dem Bundesverfassungsgericht den Rücken zu stärken, entschied sich die damalige Große Koalition, ebenfalls unter Verstoß gegen die Gewaltenteilung, gegenüber der EU zu erklären, dass das höchste deutsche Gericht, immerhin Verfassungsorgan, in EU-Angelegenheiten quasi nichts zu melden habe. Mehr noch: Die Bundesregierung verpflichtete sich, in Zukunft Ultra-vires-Feststellungen, also rechtswidrige und übergriffige Entscheidungen der EU und ihrer Gerichte, aktiv zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, wie gut, dass Sie im Bundesverfassungsgericht mittlerweile nur noch Parteipolitiker installieren. In der guten alten Zeit, als in den Senaten des Verfassungsgerichts noch die angesehenen Juristen saßen, hätte es vermutlich gerappelt.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sprechen Sie mal zur Sache!)

Um mal aufzuzeigen, wie andere Länder diese Problematik handhaben: Das polnische Verfassungsgericht erklärte 2021 die Einmischungsversuche des EuGH in das polnische Justizwesen für unvereinbar mit der polnischen Verfassung. Im Übrigen verstießen sie ebenfalls gegen europäisches Recht, welches die Souveränität der Mitgliedstaaten im europäischen Integrationsprozess garantiere. Die Ampelkoalition hingegen hat sich in ihrem Koalitionsvertrag gar darauf geeinigt, die Bundesrepublik und ihre Verfassung zumindest langfristig ganz aufgeben zu wollen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

Die Konferenz zur Zukunft Europas … sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen, der dezentral auch nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat.

Meine Damen und Herren, wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn wirklich braucht?

(Beifall bei der AfD)

Solche Bestrebungen, wie die Ampelkoalition sie offenbar verfolgt, sind natürlich verfassungswidrig, und sie sind auch vom Souverän, dem deutschen Volk, nicht gewollt.

Auch alle anderen Völker lehnen diesen EU-Staat rundweg ab, so zum Beispiel die Völker in Skandinavien. Das ist auch kein Wunder, so wie die EU sich mittlerweile aufführt. Sie wird immer übergriffiger und mischt sich immer häufiger bis in die kleinsten Lebensbereiche ihrer Bürger ein, die sie eigentlich gar nichts angehen.

Aktuelles, trauriges Beispiel ist das Aus für den Verbrennermotor ab 2035. Die Ampel konnte sich hier lediglich dazu durchringen, Verbrenner, die ausschließlich mit sogenannten E‑Fuels betrieben werden können, von dem Verbot auszunehmen. Das kann man eigentlich schon als Sabotage an der wichtigsten deutschen Schlüsselindustrie, der Automobilindustrie, bezeichnen. Autofahren wird für Otto Normalverbraucher, wie von Ihnen wahrscheinlich auch gewollt, unbezahlbar werden. Hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Als Saarländer – da hören wir ja gleich noch einen – kann ich Ihnen hiervon ein Lied singen. Die Schließung des Ford-Werkes in Saarlouis ist ja bereits beschlossen, die Zukunft ungewiss.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Hat damit nichts zu tun!)

Meine Damen und Herren Kollegen, der demokratische Nationalstaat ist nicht, wie von linken Kräften immer behauptet, etwas Ewiggestriges. Er ist hochmodern; er ist eine Errungenschaft, die sich die Völker in Europa hart und blutig erkämpft haben.

(Beifall bei der AfD)

Nicht nur die Ukrainer, sondern auch wir Deutschen haben das Recht auf einen souveränen Nationalstaat. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Deutschlands Souveränität muss erhalten bleiben.

Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wirth. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Christian Petry, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552162
Wahlperiode 20
Sitzung 93
Tagesordnungspunkt Souveränität Deutschlands innerhalb der EU
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