Thomas SeitzAfD - Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schwere Kinderkriminalität ist nicht erst seit dem furchtbaren Mord an der 12-jährigen Luise ein drängendes Thema. So wurde 2019 in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau Opfer einer Gruppenvergewaltigung durch zwei 12-jährige und drei 14-jährige Migranten. Im Fall der beiden 12-Jährigen blieb die Tat mangels Strafmündigkeit folgenlos. Hilfsangebote des Jugendamtes wurden von der Familie abgelehnt. Zwangsmaßnahmen waren nicht zulässig, da eine Gefährdung des Kindeswohls verneint wurde. Welche Lektion zum angemessenen Umgang mit Frauen haben die beiden Burschen wohl daraus für ihr weiteres Leben gelernt? Vielleicht diese: Vergewaltigung lohnt sich.
Es geht nicht um Einzelfälle. So ist 2022 die Zahl Tatverdächtiger unter 14 Jahren bundesweit um ein Drittel gestiegen. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Anstieg sogar 41 Prozent auf absolut 21 000 Fälle im Jahr. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein, weil vielfach schon gar keine Anzeige erfolgt, wenn der Geschädigte weiß, dass der Täter strafunmündig ist. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre ist deshalb dringend geboten.
(Beifall bei der AfD)
Damit stünden wir nicht alleine. In Ungarn, Kanada oder den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit ebenfalls mit 12 Jahren, in England, Wales, Nordirland sowie der Schweiz mit 10 Jahren und in Griechenland und Schottland sogar bereits mit 8 Jahren.
Das bedeutet aber nicht, dass sich dann jeder 12-Jährige tatsächlich strafrechtlich zu verantworten hat. So wie derzeit ab 14 Jahren, wäre dann künftig ab 12 Jahren individuell zu prüfen, ob ein junger Tatverdächtiger die strafrechtliche Reife aufweist, um das Unrecht seiner Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Insbesondere Reifeverzögerungen und Persönlichkeitsstörungen können zum Ausschluss der Verantwortlichkeit führen. Bei Fahrlässigkeitstaten ist dies wegen der viel komplexeren Situation als bei Vorsatztaten vielleicht sogar die Regel.
Eine möglichst frühe Sanktionierung strafbarer Handlungen ist dabei auch im wohlverstandenen Interesse der kindlichen Täter selbst, da die wenigsten kriminellen Karrieren direkt mit Vergewaltigung oder einem Tötungsdelikt beginnen. Im Fall von Luise versuchten die 12 und 13 Jahre alten Täterinnen zunächst, ihr Opfer mit einer Plastiktüte zu ersticken. Anschließend wurde Luise von der 13-Jährigen fixiert, während die 12-Jährige mit einem Messer mindestens 30-mal auf sie einstach. Nach der Tat stießen die Täterinnen ihr schwer verletztes Opfer eine Böschung hinab und ließen Luise verbluten. Danach versuchten sie noch, die Eltern über den Verbleib von Luise zu täuschen.
Angesichts dieser planvollen und arbeitsteiligen Vorgehensweise ist es kaum möglich, am Vorliegen der notwendigen Reife zu zweifeln. Dies gilt erst recht, wenn man zusätzlich weiß, dass zumindest die 12-Jährige vorher im Internet zur Frage der Strafmündigkeit recherchierte und sich danach beide Täterinnen sicher sein konnten, dass sie für die Tat nicht verurteilt werden. Die Tat macht deutlich, dass auch Tätern unter 14 Jahren bewusst sein kann, dass ihr Handeln falsch, verboten und mit Konsequenzen verbunden ist. Dies gilt vor allem bei schwersten Verbrechen wie Tötungsdelikten oder Vergewaltigung.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Als Nächstes erhält das Wort Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7552376 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 94 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität |