31.03.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 95 / Tagesordnungspunkt 3

Joachim WundrakAfD - Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI

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Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute erneut über einen bewaffneten Bundeswehreinsatz, der in vielfacher Hinsicht umstritten ist; Herr Minister, Sie haben es eben erwähnt. Ich will mich hier auf den Kernauftrag von Irini konzentrieren, der den Einsatz von militärischer Gewalt erfordern kann und der alleiniger Grund für die Mandatierung heute hier im Deutschen Bundestag ist. Dieser Kernauftrag ist die Umsetzung der Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrates zum Waffenembargo gegen Libyen, die auch erzwungene Schiffsdurchsuchungen, Boardings, vorsieht. Zu den sekundären Aufgaben gehören die Unterbrechung des Menschenschmuggels und die Informationsgewinnung über illegale Exporte von Erdöl aus Libyen.

Wie sieht nun die Bilanz nach drei Jahren aus? Da ist zum einen die Unausgewogenheit schon beim Ansatz des Waffenembargos. Dies steht im krassen Gegensatz zum Anspruch der EU, strikte Neutralität gegenüber den streitenden Parteien zu wahren. Hintergrund dieser Unausgewogenheit ist zum Beispiel die offene Parteinahme Frankreichs für die Bürgerkriegspartei des Generals Haftar und dessen Unterstützung. Aus diesem Grunde ist Frankreich auch der wesentliche Initiator der EU-Operation Irini gewesen. Die gewählte Regierung Libyens – und das steht im Gegensatz zu Ihrer Aussage, Herr Minister – kritisiert daher zu Recht, dass sie einseitig durch das Waffenembargo zur See benachteiligt ist, während Streitgegner Haftar über Land- und Luftverbindungen massiv mit Waffen versorgt wird.

(Beifall bei der AfD)

Unter den Unterstützern der Regierungsseite befinden sich prominente NATO-Partner, darunter drei EU-Mitglieder. Daran hat sich auch nach einem weiteren Jahr Irini nichts geändert. Auf der anderen Seite lieferten insbesondere Russland und die Ukraine erhebliche Mengen an Waffen und Waffensystemen an Libyen. Daher, meine Damen und Herren, ist es nicht verwunderlich, dass die Durchsetzungsfähigkeit von Irini bei nahe null liegt. Einzig wurde wohl ein Tanker mit Kerosin für Westlibyen konfisziert, obwohl das Mandat nur von illegalen Exporten von Erdöl und Erdölprodukten spricht.

Die Zahnlosigkeit des Mandates zeigte sich sehr deutlich bei mehreren Versuchen, Schiffe zu kontrollieren, die im Auftrag der Türkei unter dem Verdacht des Waffentransports ins westliche Libyen unterwegs waren. Die Türkei wehrte sich vehement gegen die Durchsuchung der Schiffe und setzte sich durch. Präsident Erdogan erklärte, dass der libysche Bürgerkrieg als Lackmustest für die EU diene, und schließlich intervenierte die Türkei im Jahr 2020 mit Waffengewalt offen zugunsten der libyschen Regierung. Daher überraschte es nicht, als die stellvertretende UN-Sonderbeauftragte für Libyen, Stephanie Williams, auf der Münchner Sicherheitskonferenz gestand, dass das Waffenembargo gegen Libyen zu einem Witz geworden sei.

(Beifall bei der AfD)

Dieser offenkundige Dissens in der Libyen-Politik zwischen Paris und Berlin konterkariert den Auftrag von Irini und macht dieses Mandat zur reinen Schaufensterveranstaltung der EU.

(Beifall bei der AfD)

Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist es weitaus sinnvoller und angebracht, Zeit- und Ressourcenaufwand unserer Marine auf den Kernauftrag der Bundeswehr, nämlich der Landes- und Bündnisverteidigung in Ost- und Nordsee, zu konzentrieren. Daher stimmen wir einer Fortsetzung des Mandates nicht zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Wundrak. – Das Wort hat nun der Kollege Ulrich Lechte, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552468
Wahlperiode 20
Sitzung 95
Tagesordnungspunkt Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI
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