19.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 96 / Tagesordnungspunkt 5

Dunja KreiserSPD - Nationale Wasserstrategie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nationale Wasserstrategie ist beschlossen. Damit ist der Grundstein für die Weiterentwicklung eines modernen Wassermanagements gelegt. Wasser ist Grundstein allen Lebens. Ich denke, das kann man heute nicht oft genug sagen. Wasser ist Daseinsvorsorge. Die Bereitstellung von Trinkwasser in ausreichender Qualität und Quantität in unseren Haushalten muss die höchste Priorität haben. Ich bin sehr froh, dass die Strategie nach der langen Vorbereitung, dem Wasserdialog mit den Verbänden, vorliegt. Jetzt muss sie vorangetrieben werden; Frau Damerow, das haben Sie gerade eindringlich gesagt.

Ich war heute Morgen in Dresden bei der Dresdner Abwassertagung. Ich bin Abwassermeisterin; das wissen einige. Da wurde mir natürlich mitgeteilt, dass wir an die Verbände und natürlich auch an die Kommunen und Unternehmen denken sollen, die das umsetzen müssen. Wir hatten dazu heute eine sehr gute Aussprache.

Der Klimawandel mit seinen Folgen stellt uns vor neue Herausforderungen. Diese werden sich leider verschärfen. Die Nationale Wasserstrategie ist ein erster relevanter Schritt, sich diesen Herausforderungen in dem Bereich Wasser zu stellen. Auf dem Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung kann man nachvollziehen, wie es um unseren Bodenfeuchtigkeitszustand bestellt ist. Die letzten Wochen waren erfreulicherweise regnerisch. Die Dürremonate und die Hitzesommer gab es aber trotzdem, und sie hatten und haben Auswirkungen.

Unsere Trinkwasserversorgung ist gewährleistet. Aber wir müssen uns vorbereiten. Neben heißen Sommern stellen uns auch niederschlagsarme Winter – die Ministerin hat das gerade gesagt – vor große Probleme, auf deren Folgen wir uns einstellen müssen. Die Nationale Wasserstrategie schaut bis ins Jahr 2050 und befasst sich mit dieser Herausforderung.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir darum einen kurzen Hinweis: Aus diesem Grund sehe ich auch keine Möglichkeit, in unserem Wasserhaushaltsgesetz die Beschränkung zur Bebauung unserer Überschwemmungsgebiete aufzuweichen, auch nicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wie es mal wieder Bayern fordert.

(Beifall der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Unsere Überschwemmungsgebiete, unsere Puffergebiete, sind wichtig und müssen geschützt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE])

Aber nun zurück zur Nationalen Wasserstrategie. Sie ist eingebettet in europäisches Recht. Die Europäische Kommission hat im vergangenen Herbst eine Richtlinie vorgelegt, die Richtlinie zur kommunalen Abwasserentsorgung. Darin ist auch die Herstellerverantwortung verankert, ein aus meiner Sicht wichtiger, nein, sogar entscheidender Schritt. Erstmals überhaupt wird die Herstellerverantwortung in der kommunalen Abwasserrichtlinie diskutiert und gefordert. Herstellerverantwortung heißt: Wie gehen Unternehmen mit Wasser um? Und vor allem: Welche Produkte stellen sie noch auf den Markt in Bezug auf Spurenstoffe von Medikamenten und Mikrokunststoffe? Wir werden sicher an der einen oder anderen Stelle noch über diese kommunale Abwasserrichtlinie sprechen; es freut mich natürlich, dass ich dann auch mein Fachwissen einbringen kann.

Mit der Nationalen Wasserstrategie werden wir unseren Kommunen Handreichungen für Projekte geben, die zu Nutzungskonflikten führen. Eines der bekanntesten Beispiele hierfür ist sicherlich das Tesla-Werk. Ich werde bald meinen Kollegen Jakob Blankenburg in Lüneburg besuchen; auch dort kam es zu Diskussionen über beantragte Wassernutzungsrechte von einem bekannten Softgetränkehersteller.

Zu Konflikten wird es nicht kommen. Doch natürlich bleiben Fragen offen. Wir werden darüber vor Ort sprechen. Das ist auch wichtig. Und auch hier zeigt sich: Die Kommunen brauchen Handreichungen für Projekte, die zu Nutzungskonflikten führen. Diese möchte die Nationale Wasserstrategie liefern und versucht, Leitlinien für die Priorisierung zu entwickeln.

Dafür müssen wir auch digitaler werden, verehrte Damen und Herren. Der erste Schritt dazu heißt nämlich: Erhebung von Daten. Erst wenn man weiß, wie der Wasserhaushalt in der Region aussieht und wie die Wasserbedarfe in der Region sind, wie der Wasserkörper genutzt wird, kann man fundierte Entscheidungen treffen.

In manchen Regionen ist die Datenlage nicht ausreichend. Dazu ist zu erwähnen, dass unsere Wasserverbände da bereits gute Arbeit leisten. Sie haben zum Teil über 100 Jahre ein großes Fachwissen aufgebaut und diese Daten geliefert. Ein besserer Rahmen, die bessere Bereitstellung und auch neue Innovationen für die Erhebung von Daten werden sehr sinnvoll sein. Nur wenn wir den Sachstand kennen, können wir fundiert reagieren und planen, Wasserrechte vergeben oder eben auch nicht. Der Bund schafft hier die übergreifende Strategie. Die Länder und Kommunen sind zuständig und können diese nutzen. Wir, wie ich anfänglich sagte, müssen nun die konkrete Umsetzung vorantreiben und in die Entschließungsphase gehen.

Doch es geht natürlich nicht nur um die Quantität, es geht auch um die Qualität des Wassers. Die Belastungen der Gewässer mit vielen von regelmäßigen Monitorings erfassten anthropogenen Stoffeinträgen sind in Deutschland in den letzten Jahren zwar zurückgegangen, nichtsdestotrotz ist hier noch viel zu tun. Denn mit den schon genannten kommunalen Wasserrichtlinien werden wir zukünftig die Vermeidung und Rückhaltung von Spurenstoffen, zum Beispiel von Arzneimitteln, und anderen Rückständen, aber auch von Mikroplastik vorantreiben. Das ist in der Nationalen Wasserstrategie bereits erwähnt. Sie betrachtet dabei die gesamte Kette, also die Herstellung, Verwendung, Rückgewinnung und Wiederverwertung von Stoffen, die ein relevantes Maß der Gefährdung überschreiten oder ein ausschlaggebendes Risiko für unsere Gewässer bedeuten.

Die Nationale Wasserstrategie soll und wird inakzeptable Risiken für unsere Gewässer und Ökosysteme von vornherein vermeiden. Das 2021 neu geschaffene Spurenstoffzentrum des Bundes beim Bundesumweltamt unterstützt diese Prozesse und berät fachlich. Die Maßnahmen aus dem Spurenstoffdialog mit den Stakeholdern sollen fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Frau Präsidentin, ein letzter Satz. – Durch das Vorsorgeprinzip als zentrales Element der Strategie werden wir die genannten Probleme an der Wurzel anpacken.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin.

Ich bedanke mich an der Stelle auch noch mal bei allen Ehrenamtlichen in den Umweltverbänden, den Wasserverbänden und den Flussgebietsverbänden. Ich freue mich auf die weitere Beratung und Entschließungsphase.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Muhanad Al-Halak [FDP])

Das Wort hat für die AfD-Fraktion Andreas Bleck.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552597
Wahlperiode 20
Sitzung 96
Tagesordnungspunkt Nationale Wasserstrategie
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