Katrin Göring-Eckardt - Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Damit schließe ich jetzt die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/6455, den Gesetzentwurf auf Drucksache 20/5993 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen wollen, um ihr Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU/CSU-Fraktion und Die Linke.
– Wir sind bei der zweiten Beratung. Ich würde jetzt gerne wissen: Stimmen Sie zu oder dagegen? Enthalten Sie sich? – Sie sind dagegen. Dann ist der Gesetzentwurf angenommen bei Zustimmung durch die Koalitionsfraktionen. Alle anderen haben dagegengestimmt.
Wir kommen jetzt zur
und Schlussabstimmung. Die Fraktion der AfD hat namentliche Abstimmung verlangt. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach Eröffnung der Abstimmung 20 Minuten Zeit. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das ist bereits geschehen. Deswegen eröffne ich jetzt die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf.
Die Urnen werden um 19.05 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird Ihnen selbstverständlich noch einmal kurz vorher bekannt gegeben.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7552788 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 97 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Energiesicherungsgesetzes |