Steffen JanichAfD - Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Zeit, in der der ehemalige Vizekanzler im Kabinett Merkel der ehemaligen Bundeskanzlerin das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung verleiht, in einer Zeit, in der der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes mit ebendieser Bundeskanzlerin gemeinsam Essen geht und in der der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Begehung von Straftaten durch Klimakleber als Anerkennung für das politische System uminterpretiert,
(Zuruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
freue ich mich über jeden einzelnen Staatsdiener, für den die Achtung vor seinem Amt noch mehr bedeutet als nur ein Kotau vor der jeweiligen Bundesregierung.
(Beifall bei der AfD – Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oje, oje, oje!)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Aufgabe, über die Wahrung der datenschutz- und informationsrechtlichen Bestimmungen durch alle Behörden des Bundes zu wachen. Wenn man sich den Tätigkeitsbericht 2022 durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass Herr Ulrich Kelber seinen gesetzlichen Auftrag durchaus ernst nimmt; denn das, was er schreibt, ist in allen Bereichen vielsagend und stellt das Handeln der Bundesregierung infrage.
Das Bundespresseamt konnte auf Anforderung nicht nachweisen, dass es als Verantwortliche einer Facebook-Fanseite der Bundesregierung die Grundsätze des Datenschutzrechtes einhält. Insbesondere mangelte es an einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Es ist daher nur konsequent, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte den Betrieb dieser Fanseite eingestellt hat.
(Zuruf des Abg. Tobias B. Bacherle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Einer empfohlenen Überprüfung der datenschutzrechtlichen Meldewege bei Impfungen gegen Corona ist die Bundesregierung nicht nachgekommen. Auch die Nutzung künstlicher Intelligenz im Bereich der klassischen Polizeiarbeit – sei es in der Gefahrenabwehr oder in der Strafverfolgung – bedarf in Zukunft klarer rechtlicher Grundlagen.
(Beifall bei der AfD)
Gerade in Hinblick auf die Gesetzgebung durch die Europäische Union kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte zum wiederholten Male, dass der Datenschutz zu oft zu spät mit bedacht wird. Die geplante EU-Verordnung zur Chatkontrolle lehnt der Bericht grundsätzlich ab, weil sie zumindest in der aktuellen Fassung nicht grundrechtskonform ist.
Ich hoffe, dass unsere Frau Bundesinnenministerin während ihrer Wahlkampfvorbereitung zur Wahl des Hessischen Landtags – wo ist sie eigentlich? –
(Manuel Höferlin [FDP]: Der Staatssekretär ist doch da!)
noch Zeit finden wird, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Auch die Inlandsgeheimdienste sind an Recht und Gesetz gebunden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz begeht fortgesetzt datenschutzrechtliche Verstöße.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte empfiehlt ebenso unmissverständlich, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu reformieren und ein Gesamtkonzept für Personenüberprüfungen zu entwickeln. Der Anwendungsbereich des SÜG muss neu definiert werden, anstatt wie bisher sicherheitsrelevante Personen entweder unterschiedlich oder gleich mehrfach überprüfen zu lassen. Das Gesetz sollte klarstellen, ob nun der Militärische Abschirmdienst oder das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Überprüfung von Reservisten zuständig sein soll.
Noch einen weiteren Punkt finde ich sehr mutig von unserem Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Antiterrordatei und die einseitig ausgerichtete Rechtsextremismusdatei haben einen nur äußerst geringen Nutzwert gezeigt. Linke Symbolpolitik ist eben keine legitime Rechtfertigungsgrundlage für weitreichende Grundrechtseingriffe. Beide Dateien sollen nach der Empfehlung des Bundesdatenschutzbeauftragten abgeschafft werden.
(Beifall bei der AfD)
Wie es sich für eine Führungskraft gehört, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte ausdrücklich seine Mitarbeiter gelobt. Die AfD-Bundestagsfraktion dankt diesen engagierten Mitarbeitern ebenfalls für diesen guten Bericht. Wir nehmen ihn als Ansporn für unsere parlamentarische Arbeit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Manuel Höferlin hat das Wort für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7552937 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 98 |
Tagesordnungspunkt | Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022 |