21.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 98 / Tagesordnungspunkt 13

Philipp AmthorCDU/CSU - Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch ganz schön, dass wir uns am Freitagnachmittag so einer Schwarzbrotdebatte zu dem Thema „Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten“ stellen. Ich freue mich auch, dass alle betont haben, wie wichtig diese Debatte ist, wie wichtig die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten ist.

Ich will Ihnen dann aber schon auch sagen: Wenn Ihnen von der Ampel diese Debatte so wichtig gewesen wäre, wie Sie es hier betonen, dann hätten Sie doch auch mal dafür Sorge tragen können, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt dann aufsetzen, wenn die für das materielle Datenschutzrecht zuständige Innenministerin Frau Faeser auch Zeit entbehren könnte

(Manuel Höferlin [FDP]: Der Staatssekretär ist doch da!)

oder wenn wenigstens der Datenschutzbeauftragte nicht in der Sonne Italiens, sondern im deutschen Parlament wäre. Das wäre doch angebracht gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Er arbeitet aber!)

– Das ist ja gut, wenn er auf einer Datenschutzkonferenz ist. Diese dauert vier Tage. Da hätte man ja vielleicht auch mal zurückreisen können. Ich finde es jedenfalls wichtig, dass dieser Bericht, wenn er hier im Deutschen Bundestag debattiert wird, auch die entsprechende Wertschätzung der Bundesregierung erfährt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will inhaltlich aber drei Punkte beitragen. Wir haben in der Tat zuvor über Bürokratieabbau gesprochen. Es beschwert mich schon: Zu der ganzen Frage der Bürokratie gehört ja nun die Datenschutz-Grundverordnung. Jedenfalls ist sie – verdient oder unverdient – ein Sinnbild für ein Bürokratiemonstrum, nicht nur für Unternehmen, sondern auch für viele Vereine, für viele ehrenamtlich Aktive in unserem Land. Wenn man sich dieses Themas wenigstens mal annehmen würde und auch die Bereitschaft hätte, Bürokratie im Datenschutz abzusatteln! Wir als Union haben dazu einige Vorschläge gemacht: Wieso müssen Unternehmen, die in mehreren Bundesländern verschiedene Betriebsstätten haben, mehrere Landesdatenschutzbeauftragte als Ansprechstellen haben? Wieso kann man das nicht vereinheitlichen? Und wieso entfaltet Herr Kelber nicht mal ein bisschen Kraft dafür, die Bürokratie im Datenschutz abzusatteln? Das würde der Akzeptanz der ganzen Sache helfen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genauso wichtig ist, dass Datenschutz nicht zum Täterschutz wird. Deswegen brauchen wir in der Sicherheitspolitik – unter dem Deckmantel des Datenschutzes – keine Abwehrdiskussionen gegen notwendige Befugnisse wie etwa die IP-Adressenspeicherung. Wir brauchen nicht Ihre Abwehrkämpfe mithilfe irgendwelcher Kunstfiguren wie der Überwachungsgesamtrechnung. Schließlich gibt es auch keine Bedrohungsgesamtrechnung.

(Maik Außendorf [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie fordern Massenüberwachung!)

Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Maik Außendorf [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie doch mal ins Grundgesetz, Herr Kollege!)

Schließlich und letztlich: Es ist ja schön, dass Herr Kelber fordert, die Facebook-Seiten der Bundesregierung abzuschalten; darüber kann man diskutieren. Ich wäre schon glücklich, wenn die Facebook-Seiten der Bundesregierung nicht gratis an SPD-Landesverbände im Wahlkampf in Hessen verschenkt würden, so wie es Frau Faeser gemacht hat. Das wäre eine Sache des Anstands. Wenn Sie diese Seiten abschalten, übertragen Sie sie nicht einfach an die SPD. Das wäre eine gute Maßnahme zum Datenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7552943
Wahlperiode 20
Sitzung 98
Tagesordnungspunkt Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2022
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