27.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 12

Fabian JacobiAfD - Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, die wir gleich in den Rechtsausschuss überweisen, trägt den lyrisch anspruchsvollen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/11– – 1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“.

(Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fast fehlerfrei vorgelesen! Wow! Fast!)

– Fast.

Wir leben im Zeitalter des Massenhaften, und das macht auch vor dem Rechtswesen nicht halt. Massenproduktion und Massengeschäfte im Alltag bringen es mit sich, dass auch mangelhafte Leistungen oder Verstöße gegen verbraucherschützende Paragrafen massenhaft vorkommen und derselbe Sachverhalt eine Vielzahl von Kunden eines Unternehmens betrifft. Das führt dann in einem Justizwesen, das auf individuelle Rechtsdurchsetzung ausgelegt ist, dazu, dass massenhaft fast oder ganz identische Klagen erhoben werden, Anwaltskanzleien hundertfach Schriftsätze mit immer gleichen Textbausteinen versenden und die Gerichte ebenfalls für ihre Urteile nur noch auf vorgefertigte Textbausteine zurückgreifen.

Massenverfahren binden im Übermaß die Arbeitskraft der Gerichte und sind der Qualität der Entscheidung im Einzelfall auch nicht eben zuträglich. Von daher hat es guten Sinn, wenn der Gesetzgeber Vorkehrungen trifft, durch die solche Massenverfahren in irgendeiner Form zusammengefasst werden können. Das hat der Deutsche Bundestag auch getan und in der vorigen Wahlperiode in der Zivilprozessordnung die Musterfeststellungsklage geschaffen, mit der insbesondere Verbraucherschutzvereine die gerichtliche Klärung massenhafter Fälle in einem einzigen Verfahren erreichen können.

Dieses deutsche Verfahrensrecht vernünftig weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu erweitern, wäre eigentlich wiederum unsere Sache als Bundestag. Nun aber beglückt uns die EU mit einer Richtlinie, die uns wesentliche Entscheidungen aus der Hand nimmt und vorschreibt, wie die Weiterentwicklung des deutschen Prozessrechts auszusehen hat. Das ist kein großes Drama und auch nicht die Abschaffung der Republik; so gewichtig ist der Gegenstand nicht. Es ist nur ein weiteres Scheibchen einer über Jahrzehnte sich erstreckenden Salamitaktik.

(Beifall bei der AfD)

Jedes einzelne Scheibchen geht für sich genommen nicht an die Substanz. Am Ende ist die Wurst halt doch weg. Das wäre spaßig, wenn es nicht um die Wurst ginge, die bildlich für unseren Staat und unsere Demokratie steht. Auch die sind irgendwann halt weg, wenn dem Wuchern der EU nicht Einhalt geboten wird.

Ob die Ausgestaltung der Einzelheiten, die uns bis auf Weiteres noch überlassen bleiben, in dem Entwurf sinnvoll vorgenommen wurde, darüber werden wir im Ausschuss und in der bereits beschlossenen Anhörung gerne sprechen. Die vom Ministerium sehr kurzfristig eingeholten Stellungnahmen der verschiedenen Interessenvertreter aus Wirtschaft, Verbraucherschutz und Anwaltschaft gehen da doch noch auseinander.

Zum Schluss möchte ich noch dem Justizminister gratulieren. Sein Ministerium hat es geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der – sieht man einmal von der Reformorthografie ab – den Regeln der deutschen Sprache folgt: kein hochgestelltes Sternchen, kein Unterstrich, stattdessen durchgehend das korrekte generische Maskulinum.

(Beifall bei der AfD – Nadine Heselhaus [SPD]: Das ist das Wichtigste daran, was?)

Ja, in diesen Zeiten sind schon kleine Dinge Anlass für Lob. Lieber nicht wissen möchte ich, wie der Minister von seinen grünen Genossen die Erlaubnis dazu erhalten hat

(Lachen des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und welche abseitigen Dinge er nun im Austausch dafür an anderer Stelle mitträgt.

Sei dem, wie es wolle. Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns schon auf die Anhörung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich das Wort Dr. Till Steffen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7553190
Wahlperiode 20
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz
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