27.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 100 / Zusatzpunkt 5

Anette Kramme - Grenzüberschreitende Durchsetzung des Entsenderechts

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir Vorgaben der Europäischen Union in nationales Recht um. Der Entwurf zielt dabei auf zwei Bereiche:

Erstens geht es um die Straßenverkehrsrichtlinie zur Anwendung des Entsenderechts auf Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Damit unterstützen wir die Bemühungen, innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen, und verankern die grundsätzliche Anwendbarkeit des Entsenderechts auf den Straßenverkehrssektor. Das war und ist uns ein ganz zentrales und wichtiges Anliegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig übernimmt der Entwurf die in der Straßenverkehrsrichtlinie zwingend vorgesehenen Ausnahmen von der Anwendung des Entsenderechts für Straßenverkehrsunternehmer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU. Das bedeutet: Die Richtlinie gibt vor, dass auf bestimmte Beförderungen der harte Kern der Arbeitsbedingungen im Entsendestaat bedauerlicherweise keine Anwendung finden kann.

Ich möchte nicht verschweigen, dass wir uns in den Verhandlungen der Richtlinien einen ambitionierteren Ansatz gewünscht hätten. Denn in Deutschland gehört zu diesem harten Kern vor allen Dingen der gesetzliche Mindestlohn. Nach der Richtlinie – so wie sie jetzt verhandelt wurde – sind eine ganze Reihe von Beförderungen im Auftrag von Spediteuren mit Sitz im EU-Ausland von der Anwendung des Mindestlohns ausgenommen. Beispielsweise unterliegt die bilaterale Beförderung vom Land des Sitzes, also zum Beispiel von Polen nach Deutschland oder umgekehrt, nicht der Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.

Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Kontrolle und Durchsetzung für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Straßenverkehrssektor innerhalb der EU vereinheitlicht. Konkret bedeutet das: Die Kraftverkehrsunternehmen können ihre Entsendemeldungen zukünftig über das von der Europäischen Kommission eingerichtete Meldeportal, das sogenannte Binnenmarkt-Informationssystem, kurz: IMI, abgeben. Der Vorteil ist: Die Unternehmen müssen sich im Straßenverkehr nicht mehr mit den verschiedenen Meldeportalen der Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Die Meldung über IMI wird somit für die Kraftverkehrsunternehmen einfacher und europaweit einheitlich.

Zudem erleichtert das IMI-Portal die Kontaktaufnahme der Prüfbehörden mit den Kraftverkehrsunternehmen. Prüfunterlagen können somit direkt und elektronisch über IMI angefordert werden – ein erheblicher Vereinfachungsschritt.

Lassen Sie mich zum zweiten Teil dieses Gesetzentwurfs kommen, nämlich den Teil, der darauf zielt, die Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie vorzunehmen. Dazu wird zunächst das Verfahren für die Entsendemeldung außerhalb des Straßenverkehrs angepasst. Bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland ist nunmehr der Verleiher meldepflichtig und nicht mehr der Entleiher. Damit entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, bei Abgabe der Anmeldung zu versichern, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsbedingungen nach dem Entsenderecht gewährt. Und wir führen im Zuge der Anpassung, wie in Kapitel VI der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehen, ein neues Verfahren zur grenzüberschreitenden Zustellung und Vollstreckung von finanziellen Verwaltungssanktionen und Geldbußen ein. Damit wird die Zustellung und Vollstreckung im entsenderechtlichen Bereich erleichtert.

Der gesamte Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen sehr technisch. Die positiven Auswirkungen für die Kraftfahrer/-innen und die Unternehmen sind jedoch entscheidend. Der bürokratische Aufwand wird deutlich weniger. Das Entsenderecht, wie wir es in Deutschland haben, wird dem Grunde nach verpflichtend innerhalb Deutschlands, und das macht diesen Gesetzentwurf gut. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Als Nächstes erhält das Wort Wilfried Oellers für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7553237
Wahlperiode 20
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Grenzüberschreitende Durchsetzung des Entsenderechts
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta