27.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 16

Josef OsterCDU/CSU - Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen

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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Staatssekretär, ich habe nicht so einen schönen Dialekt wie den Ihren; deswegen will ich es bei Hochdeutsch belassen.

(Jörn König [AfD]: Das ist eine eigene Sprache!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält durchaus eine ganze Reihe von sinnvollen Initiativen und sinnvollen Regelungen; der Herr Staatssekretär hat gerade einige Beispiele dafür genannt. Aber Sie haben die Bürgerämter erst am Ende erwähnt, Herr Staatssekretär. Ich glaube, es hätte diesem Gesetzentwurf gutgetan, wenn Sie zu Beginn Ihrer Überlegungen mal den intensiven Austausch mit den Städten und Gemeinden in unserem Land gesucht hätten;

(Beifall bei der CDU/CSU)

denn das fehlt diesem Gesetzentwurf. Aber wir lernen ja gerade, dass diese Bundesregierung ein Problem mit unseren Städten und Gemeinden hat. Wir hören und sehen, dass auch in der Migrationspolitik die Kommunikation vollkommen abgebrochen ist, und das merkt man diesem Gesetzentwurf an, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Warum erwähne ich das? Es gibt einen Punkt, der Millionen von Familien in Deutschland betreffen wird, und das sind die Regelungen zum Kinderreisepass. Es klingt zunächst einmal gut, dass Sie den Kinderreisepass abschaffen wollen; Sie verweisen dabei auf die regulären Dokumente. Das ist aber nur auf den ersten Blick eine Erleichterung für die Familien. Auf den zweiten Blick, sehr geehrter Herr Staatssekretär, ist es ein Schildbürgerstreich. Ich erkläre Ihnen auch, warum wir dieser Auffassung sind und warum wir bei diesem Entwurf dringend eine Veränderung benötigen.

Ein Ausweisdokument – ich glaube, das wissen wir alle – dient dazu, Menschen zu identifizieren. Das ist sozusagen die Grundaufgabe eines Ausweisdokuments. Dabei ist natürlich das Foto ein ganz wesentliches Element. Deshalb ist der Ausweis bei Personen in meinem – etwas fortgeschrittenen – Alter zehn Jahre gültig, bei Personen bis 24 ist er sechs Jahre gültig. Das Alter ist also ausschlaggebend für die Gültigkeitsdauer.

Jetzt schauen wir uns mal eine typische Familie an: zwei Eltern und zwei Kinder, sagen wir mal, eineinhalb und zweieinhalb Jahre alt. Der Sommerurlaub steht an, und wie das bei Familien nun mal so ist, hat man nicht immer alle Daten der Ausweise im Blick. Man merkt, dass die Kinderreisepässe nicht mehr gültig sind, und man braucht schnell neue. Jetzt tun Sie so, als bräuchte man nur noch alle sechs Jahre einen neuen regulären Reisepass. Das würde einmalig 37,50 Euro kosten. Das klingt zunächst einmal gut; faktisch ist es aber falsch. Wer schon mal mit kleinen Kindern zu tun hatte, der weiß: Die verändern sich, sogar ziemlich schnell. Deshalb ist das Foto nach einem Jahr im Zweifel nicht mehr aktuell.

Deshalb ist der Verweis auf ein reguläres Ausweisdokument viel zu kurz gegriffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Denn das bedeutet, die Familien brauchen jedes Jahr neue reguläre Reisepässe, wenn sie einen normalen Urlaub irgendwo innerhalb Europas machen wollen. Das ist eben keine Vergünstigung, sondern eine Verteuerung, und es ist auch keine Erleichterung für unsere Bürgerämter. Eine Verlängerung der Kinderreisepässe hätte pro Kind 6 Euro gekostet, in unserem Beispiel also 12 Euro. Mit Ihrer Regelung braucht man zwei völlig neue Reisepässe. Das kostet 75 Euro. Das wäre also eine spürbare Mehrbelastung für unsere Familien. Genau das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist auch keine Entlastung für die Bürgerämter; auch das bitte ich mitzunehmen. Die Familien werden sehr kurzfristig merken, dass sie ein neues Ausweisdokument brauchen, und gehen zu ihren Bürgerämtern. Ein regulärer Reisepass muss neu beantragt werden, und der Antrag muss eingeschickt werden. Ein Kinderreisepass kann sofort verlängert werden; ich kann ihn sofort mitnehmen. Ich muss nur einmal zum Bürgeramt gehen; nach der anderen Regelung muss ich das mindestens zweimal tun. Also: Auch für die Bürgerämter ist das eine klare Verschlechterung. Wenn Sie mal mit denen gesprochen hätten, wäre das das Erste gewesen, das die Ihnen erzählt hätten. Aber offenkundig haben Sie das nicht getan.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, weil ich das hier kritisiere, will ich natürlich auch einen konkreten Lösungsvorschlag machen. Es ist ganz einfach: Wir sollten den Kinderreisepass nicht abschaffen, sondern wir sollten ihn beibehalten. Das genau ist die Empfehlung, die auch schon von einigen Bundesländern ausgesprochen wurde. Wir sollten ihn mindestens bis zum Alter von sechs Jahren beibehalten. Danach, glaube ich, ist es durchaus erwartbar, dass ein Foto eine längere Erkennbarkeit und damit eine längere Gültigkeit des Passes ermöglicht.

(Beifall der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU])

Also: Ein Kinderreisepass bis zum Alter von sechs Jahren ist okay. Das ist eine einfache, unkomplizierte und bürgernahe Lösung. Das ist zumindest ein Weg, für den die CDU/CSU-Fraktion steht.

Vielen Dank.

Der nächste Redner ist Steffen Janich für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7553286
Wahlperiode 20
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen
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