27.04.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 100 / Tagesordnungspunkt 16

Steffen JanichAfD - Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf ein Jahr verkürzt, weil die Europäische Union in der Verordnung aus dem Jahr 2004 meinte, dass dies die Sicherheit von Passdokumenten erhöhen würde.

Die Bundesregierung scheint nun also erkannt zu haben, dass diese kurze Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe eine Zumutung ist, und möchte diese jetzt, nach zwei Jahren, in Gänze abschaffen. Ob ein elektronischer Identitätsnachweis für Jugendliche ab 13 Jahren ausreicht, um die Reisemöglichkeiten weiterhin sicherstellen zu können, wird zukünftig die Praxis zeigen.

Es ist zu begrüßen, dass öffentliche Stellen künftig die elektronischen Aufenthaltstitel von Ausländern in Deutschland nicht nur auslesen, sondern auch in EDV-Systeme einarbeiten dürfen. Dies ist zumindest einer von vielen Hunderten erforderlichen Schritten, um Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten von Ausländern ein für allemal zu verhindern.

(Beifall bei der AfD)

Bis dieses Fernziel allerdings erreicht ist, kann und darf kein Mitglied der Bundesregierung oder des Bundestages seine Aufgabe als Volksvertreter als erfüllt ansehen.

Ein weiteres wichtiges Ziel der Gesetzgebung ist es, potenzielle Sexualstraftaten zu verhindern, in dem Fall im Ausland. Es kann keinerlei Toleranz geben, wenn eine Person das Ziel verfolgt, Kinder oder Frauen zu missbrauchen, egal wo in dieser Welt. Die Verweigerung der Passausgabe an Sexualstraftäter ist daher dringend geboten. Aber gerade hier wären alle Fraktionen im Bundestag in der Verantwortung, sich im Detail bei der Gesetzgebung die Mühe zu geben, die notwendig ist, um Sexualstraftaten wirklich effektiv zu verhindern.

(Beifall bei der AfD)

Eine Neufassung von § 7 Absatz 1 des Passgesetzes sieht die Verweigerung eines Passes vor, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber Sexualstraftaten im Ausland vornehmen wird. Kein Wort sagt dieser gesetzliche Änderungsbefehl aber zu der Frage, wie die passausstellende Behörde einen solchen auf Tatsachen gegründeten Verdacht überhaupt erlangen soll. Nicht einmal die strafrechtliche Verurteilung im Inland würde dafür ausreichen. Hier braucht es dringend unwiderlegbare gesetzliche Regelbeispiele, die einen solchen Verdacht indizieren. Die Koalitionsfraktionen im Rechts- und Innenausschuss müssen daher unbedingt nachschärfen. Wenn gewünscht, werden wir Ihnen dabei helfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7553287
Wahlperiode 20
Sitzung 100
Tagesordnungspunkt Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen
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