Judith SkudelnyFDP - Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, Gasmangellage
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute tatsächlich im Wesentlichen um die Ersatzbaustoffverordnung. Um es einzuordnen: Sie ist Teil der Mantelverordnung. – Mit der Mantelverordnung haben wir einen großen Wurf gemacht, den ich so noch gar nicht kannte. In jedem Bundesland gibt es entsprechende Verordnungen, die übrigens nach wie vor gültig sind. Herr Simon, das heißt, die Bürokratie und den Ärger, den wir haben, haben wir nicht wegen der Mantelverordnung, sondern deshalb, weil sie noch nicht in Kraft getreten ist.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In jedem der 16 Bundesländer gibt es vier Verordnungen, die jeweils vollständig unterschiedlich angewandt werden, und man versuchte jahrelang, der Industrie in irgendeiner Form zu helfen und irgendwie auf einheitliche Maßstäbe zu kommen. 16 Jahre wurde darüber diskutiert, und im Jahr 2021 konnten sich Bund und Länder endlich auf einen gemeinsamen Rahmen einigen, nämlich auf die sogenannte Mantelverordnung. Und wie es so ist: Wenn ganz viele Köche mitdiskutieren und jeder seine eigenen Vorstellungen hat, dann kommt am Ende nicht das Optimale, sondern am Anfang zunächst einmal der kleinste gemeinsame Nenner raus. Aber auch der ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Schon damals gab es Kritik. Es werde noch mehr deponiert, wurde befürchtet. Weitere Kritikpunkte waren das Fehlen eines einheitlichen Analyseverfahrens und eines definierten Endes der Abfalleigenschaft. Trotz allem werden nach der heute gültigen Ersatzbaustoffverordnung etwa 250 Millionen Tonnen Ersatzbaustoffe bzw. Bauschutt behandelt, und 90 Prozent werden schon heute dem Recycling zugeführt. Mit der Mantelverordnung wird das noch deutlich besser werden.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jürgen Braun [AfD]: Genau! 120 Prozent, oder was?)
Die Verordnung als kleinster gemeinsamer Nenner tritt am 1. August 2023 in Kraft. Aber trotz der 16 Jahre andauernden Diskussion wurde man am Ende nicht ganz fertig. Was wir heute machen, ist, kleine Fehler und Mängel, die es dort gibt, zu beheben, und das ist richtig so. Wir sollten sie wirklich beheben, bevor die Verordnung am 1. August in Kraft tritt. Die Verbesserungen betreffen insbesondere den Vollzug, beispielsweise bei den strafrechtlichen Normen. Wir adressieren sie und schaffen einheitliche Zulassungsverfahren für Güteüberwachungsgemeinschaften. Zudem bringen wir die Normen auf den neuesten Stand der Technik.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Es gibt – weil diese Regelungen richtig sind – auch nur wenig Kritik, und wenn, dann keine berechtigte. Die Union bemängelt die Streichung des Verweises auf die Regelung zum Ende der Ersatzbaustoffverordnung. Sie fragt, warum dieser Verweis gestrichen werde. Ich erkläre es Ihnen ganz praktisch: Sie fahren auf der Autobahn, und das Navigationsgerät sagt: Hier bitte rechts abbiegen. – Sie gucken und stellen fest, dass da gar keine Ausfahrt ist. In diesem Fall ist schon die Anweisung blödsinnig. Genauso blödsinnig war der Verweis in der Ersatzbaustoffverordnung, weil auf etwas verwiesen wurde, was nicht existiert, und deswegen ist es richtig, dass wir das streichen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Kritik, die Sie üben, betrifft nicht nur die Streichung. Tatsächlich geht es auch darum, dass das Ende der Abfalleigenschaft nirgends definiert ist. Da haben Sie vollkommen recht: Wir müssen das Ende definieren. Aber ich verrate Ihnen auch ein Geheimnis: Das BMUV arbeitet schon daran.
(Björn Simon [CDU/CSU]: Das hören wir oft!)
Und unter uns: Ich könnte hier natürlich sagen, dass es einen Staatssekretär gibt, der da wahnsinnig hinterher ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ob Chris Kühn es so gut finden würde, wenn ich hier seinen Namen nenne.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)
Wir sind also dabei, wir arbeiten daran, und Sie dürfen sich darauf freuen. Es wird keine 16 Jahre dauern, sondern vielleicht noch ein bis anderthalb Jahre.
(Andreas Bleck [AfD]: Da sind wir gespannt!)
Hinsichtlich des restriktiven Einsatzes – wie Sie ihn genannt haben – der Ersatzbaustoffe beispielsweise auf kieshaltigem Boden haben Sie vollkommen recht. Da sind Sie mit uns im Bund einer Meinung. Das wollen wir alle. Ganz ehrlich: Der Bundesrat hat das verhindert. Wenn Sie hier nicht nur einen Änderungsantrag gestellt, sondern auch mit Ihren Bundesländern gesprochen hätten, dann wären wir hier vielleicht auch einen Schritt weitergekommen. Dass mehr Ersatzbaustoffe ins Recycling kommen, ist genau das, was wir wollen. Allerdings verhindern das die Länder. Deswegen wäre es schön, Sie würden mit Ihrer politischen Macht entsprechend Einfluss nehmen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit den vorliegenden Änderungen machen wir einen schwungvollen Schritt in die richtige Richtung. Und im Hintergrund nutzen wir den Schwung, um die Hürde zu nehmen und endlich das Ende der Abfalleigenschaft für Ersatzbaustoffe einzuleiten. Dann schaffen wir nicht nur 90 Prozent Recycling, sondern würden zu 90 Prozent hochwertigem Recycling kommen. Das ist unser gemeinsames Ziel, und die Ampel wird es umsetzen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Björn Simon [CDU/CSU]: Interessant ist, dass die FDP dieses Mal zustimmt! Letztes Mal hat sie sich geweigert!)
Ralph Lenkert erhält das Wort für Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7553961 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 103 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, Gasmangellage |