Helmut KleebankSPD - Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, Gasmangellage
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahl ist ja schon ein paarmal genannt worden – ich denke, es macht Sinn, sie sich noch mal klarzumachen –: Etwa 260 Millionen Tonnen ist dieser Materialstrom schwer; ich sage bewusst nicht „Abfallstrom“. Das entspricht 60 Prozent des Gesamtabfallaufkommens dieser Republik pro Jahr. Vergleiche sind immer schwierig, aber trotzdem mal einer: Sie alle kennen den Pariser Eiffelturm. Auf dessen Masse umgerechnet reden wir über knapp 26 000 Eiffeltürme, die dieser Materialstrom stark ist. Es ist also alle Mühe wert, sich für mehr und besseres Recycling einzusetzen, was genau diese Ersatzbaustoffverordnung tut.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass wir noch vor Inkrafttreten Veränderungen vornehmen. Ich will darauf aufmerksam machen, dass mindestens ein Teil dieser Veränderungen von Anfang an verabredet war, sie mithin also nicht irgendwelche Fehlerbeseitigungen darstellen, sondern im Interesse eines schnellen Verabschiedens damals, auch um der Industrie die Möglichkeit zu geben, sich auf die Veränderungen rechtzeitig mit Vorlauf einzustellen, darauf verzichtet worden ist, diese Änderungen vorzunehmen. Daher ist das jetzt keine Fehlerbeseitigung, sondern ein richtiges Vorgehen, um an Tempo zu gewinnen und der Industrie Möglichkeiten zu geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Gabriele Katzmarek [SPD]: Ganz genau so ist es! Ganz genau so!)
Deswegen ein paar Bemerkungen zu den Details, was hier jetzt geändert wird. Im Nebenstrafrecht geht es um die bessere Verfolgbarkeit von Ordnungswidrigkeiten mit der Klärung von Verantwortlichkeiten. Es geht um die Aktualisierung technischer Normen. Das ist sicherlich etwas, wogegen niemand etwas haben kann. Ganz wichtig ist an der Stelle, weil es auch um Qualität geht: Die Güteüberwachungsgemeinschaften müssen natürlich nach Kriterien eingerichtet werden. Auch die sind noch mal präzisiert und geschärft worden. Auch das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Qualität und mehr Umweltschutz.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die elektronische Datenübermittlung ist schon genannt worden. Auch das ist sicherlich eine Selbstverständlichkeit heutzutage; aber man muss es dann eben auch tun.
Die Ziele der Ersatzbaustoffverordnung sind klar: Eine bundeseinheitliche Regelung muss her – sie ist, wie mehrfach betont wurde, längst überfällig –, und zwar, wie auch im Bundesrat durchaus noch diskutiert wird, wenigstens ohne zusätzliche Länderöffnungsklausel; auch das ist wichtig. Wir brauchen mehr Rechtssicherheit und in der Folge, liebe Kolleginnen und Kollegen, hoffentlich auch mehr Akzeptanz für die Herstellung und die Verwertung dieser Ersatzbaustoffe und der Recyclingbaustoffe. Insgesamt also mehr Nachhaltigkeit und die Hoffnung auf eine bessere und höherwertige Verwendung der Recyclingbaustoffe.
Es ist gesagt worden, wir würden mehr Bürokratie schaffen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, wo durch die Ersatzbaustoffverordnung weniger Bürokratie anfällt: Mit dieser Verordnung und den Qualitätskriterien entfällt das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung bei der Verwendung von Recyclingbaustoffen. Das ist sicher mal ein Beitrag zur Entbürokratisierung
(Michael Thews [SPD]: Ein großer!)
und deshalb richtig.
Im Gegenzug kommen die Berichtspflichten. Ich sage mal: Wenn Sie mehr Ökologie wollen, wenn Sie mehr Umweltschutz wollen und wenn Sie sozusagen eine vernünftige Waffengleichheit haben wollen, eine vernünftige Wettbewerbsrichtlinie, dann brauchen Sie solche Berichtspflichten. Man kann sicherlich über das eine oder andere diskutieren; aber dass sie notwendig sind, dass wir bei einer Ökologisierung der Wirtschaft Berichtspflichten brauchen, das sollte unstrittig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein paar Sätze noch zum Änderungsantrag der Union. Das Ende der Abfalleigenschaft ist genannt worden. Die Voraussetzungen dafür sind mit dieser Verordnung geschaffen. Nach den mir vorliegenden Informationen – der Staatssekretär hat es nicht ganz so gesagt – sind für August erste Eckpunkte angekündigt.
(Alexander Engelhard [CDU/CSU]: Ankündigung!)
Das heißt, dann werden wir uns damit inhaltlich auseinandersetzen können, und die Verordnung wird dann sicherlich noch in dieser Legislatur folgen.
Noch eine Bemerkung zu Ihrem zweiten Punkt, den Regelungen zur Grundwasserdeckschicht. Also, wie schützen wir unser Grundwasser? Nach allem, was ich weiß, gilt: 10 Zentimeter Sand dazwischen, und schon ist die Sache erledigt. Das ist kein Riesenaufwand; ich denke, das ist hinnehmbar.
(Beifall bei der SPD)
Darüber hinaus wird die Evaluation im August 2027 auf diese und weitere andere technische Fragen eingehen, um die Praktikabilität weiterzuentwickeln, wenn es denn nötig sein sollte. Ein solches Monitoring ist sicherlich richtig und wichtig.
Noch eine letzte Bemerkung zu Herrn Lenkert. Tatsächlich ist die Weiterverwendung von Gebäuden sicherlich der effektivste Weg, Umweltschutz zu betreiben. Aber Sie wissen genauso gut wie wir alle, dass das nicht immer möglich ist. Es werden weiterhin große Mengen anfallen. Nur damit beschäftigt sich die Verordnung und nicht mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen.
Insgesamt verzichten wir also auf die Ablehnung dieser Verordnung, um es mal formal zu sagen, und auf Änderungen. Wir stimmen der Verordnung zu.
In diesem Sinne vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7553965 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 103 |
Tagesordnungspunkt | Änderung der Ersatzbaustoffverordnung, Gasmangellage |