11.05.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 103 / Tagesordnungspunkt 17

Philipp HartewigFDP - Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Ertragsteuerinformationsoffenlegung“ klingt erst mal ein bisschen sperrig, vielleicht auch kompliziert, ist aber ganz einfach sinnvoll und tatsächlich auch ein in vielen Teilen sehr spannendes Thema. Wir verabschieden nämlich heute das Gesetz zur Umsetzung der noch von der Großen Koalition verhandelten Bilanzrichtlinie und sorgen damit für mehr Steuertransparenz und einen funktionierenden Binnenmarkt in Europa.

Große multinationale Unternehmen, das heißt Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr, müssen künftig einen sogenannten Ertragsteuerinformationsbericht, aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, offenlegen. Das schafft Transparenz und passt auch in das Gesamtkonzept der Koalition von der Erhöhung der Steuertransparenz bis hin zur globalen Mindestbesteuerung.

Wir stellen also sicher, dass die Öffentlichkeit faktenbasiert darüber urteilen kann, ob die sehr Großen der multinationalen Konzerne die Steuern auch dort zahlen, wo sie die Erträge erwirtschaften. Denn es ist durchaus gängige Steuergestaltungspraxis, Geld, das in Deutschland erwirtschaftet wurde, geschickt buchmäßig in andere Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen zu verschieben, und davon profitiert das Gemeinwesen in Deutschland dann so gut wie gar nicht. Der Mechanismus, den man auch „Country-by-Country Reporting on Taxes“ nennt, gibt es bereits in einigen Bereichen. Heute übertragen wir ihn auch auf sehr große Unternehmen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Doch bei der Umsetzung der Richtlinie ist auch ein anderer Aspekt extrem wichtig: die betroffenen Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Bei der Umsetzung zeigen wir europäischen Geist und benachteiligen deutsche Unternehmen nicht einseitig durch zusätzliche Bürokratie, indem wir in allen wesentlichen Punkten die Richtlinie nur eins zu eins umsetzen. Auch das war – das muss ich sagen, wenn ich mir viele Richtlinien anschaue – in der Vergangenheit oft leider nicht der Fall.

Gerade weil vorgestern zum Europatag der Aspekt der Rechtsangleichung und der Harmonisierung vielleicht etwas zu kurz kam: Europäisch denken, europäisch handeln bedeutet oft auch die Umsetzung der Richtlinien nicht über das erforderliche Maß hinaus. Nationale Alleingänge mit überschießenden Regelungen bringen selten Themen voran. Europäischen Geist beflügelt man stattdessen mit weniger Verwaltungsaufwand und gleichen Regelungen wie in anderen Ländern, gerade mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Umsetzung beschreitet neben der strengen Orientierung am Wortlaut der Richtlinie aber auch den Weg von möglichst wenig zusätzlicher Bürokratie, die zweifelsohne allein durch das Erfordernis anfällt.

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU in der Weise um, dass wir Wahlrechte, die wir nutzen können, auch ausschöpfen. Die Unternehmen dürfen beispielsweise bestimmte Informationen zeitweise in ihrem Bericht noch aussparen, wenn ihnen durch die Veröffentlichung ein starker Nachteil zugefügt würde. Sie dürfen den Bericht weiterhin so abgeben, wie Sie ihn beispielsweise auch ans Finanzamt geben würden. Es muss nicht ein und dieselbe Information in unterschiedlicher Form aufbereitet werden. Das ist eine richtige und wichtige Erleichterung, aber wahrscheinlich auch der einzig sinnvolle Weg der Umsetzung.

Zusammenfassend kann man daher sagen: Es handelt sich um ein gelungenes Gesetz, das zu mehr Steuertransparenz und damit konstruktiveren Diskussionen in der Öffentlichkeit und zum Kampf um faire Steuerbedingungen in Europa beitragen wird. Wir halten dabei die Bürokratie im Zaum und erfüllen unsere Hausaufgaben in vorbildhafter Art und Weise. Deswegen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 auch keinerlei Einwände gegenüber dem Entwurf erhoben.

Daher stimmen wir als Fraktion dem heute aus Überzeugung zu und laden alle anderen Fraktionen ein, es uns gleichzutun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7553982
Wahlperiode 20
Sitzung 103
Tagesordnungspunkt Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine