26.05.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 25

Nicole WestigFDP - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz bringen wir wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Pflege auf den Weg. Die Verhandlungen – das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen – waren nicht einfach; denn die Finanzlage ist angespannt, auch deshalb, weil Maßnahmen aus der letzten Legislatur nicht ausreichend refinanziert waren. Wir mussten priorisieren, obwohl wir alle gern mehr ermöglicht hätten.

Als Koalition war uns wichtig – die Kollegin Kordula Schulz-Asche hat es betont –, einen besonderen Schwerpunkt auf die Situation der Menschen zu legen, die in ihrer Häuslichkeit von Angehörigen gepflegt werden. Die pflegenden Angehörigen sollen eine spürbare Entlastung erfahren. Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam gelungen ist, das Entlastungsbudget wieder in das Gesetz aufzunehmen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege bündeln wir, sodass Pflegebedürftige und deren Angehörige darüber unbürokratisch und flexibel verfügen können; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Familien wissen selbst am besten, was sie benötigen.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Frau Stöcker, ich habe die Pflegepolitik Ihres Ministers in der letzten Legislatur sehr intensiv begleitet. Dass ausgerechnet Sie hier von verpassten Chancen reden

(Emmi Zeulner [CDU/CSU]: So ist es!)

und beklagen, dass das Entlastungsbudget zu spät komme, finde ich unredlich.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann noch mit Nein stimmen!)

Wir setzen das Budget schrittweise um, zunächst für die Familien von Kindern mit Pflegebedarf, in einem zweiten Schritt dann für alle Pflegebedürftigen, und zwar ohne die sogenannte Vorpflegezeit. Damit können die Leistungen direkt bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden. Das ist wichtig; denn der Pflegebedarf kommt oft schleichend daher. Das heißt, die Angehörigen pflegen meist schon, bevor der Medizinische Dienst den Bedarf feststellt.

Auch diese Begutachtung wollen wir einfacher und transparenter machen. In der Pandemie haben wir dabei gute Erfahrungen mit Telefoninterviews gemacht. Diese greifen wir für die Folgebegutachtung auf und verankern sie regelhaft unter bestimmten Bedingungen.

Finanziell sorgen wir für Entlastung beim Pflegegeld und bei den ambulanten Sachleistungen. Außerdem gehen wir die Dynamisierung an.

Wir machen es digitaler und bringen ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung im Bereich der beruflichen Pflege auf den Weg. Das ist eine langjährige Forderung vieler Verbände, die sich zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege zusammengeschlossen haben. Damit wollen wir das Entlastungspotenzial der Digitalisierung heben und die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur voranbringen.

(Beifall bei der FDP)

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, das alles kostet Geld, und deshalb müssen wir die Beiträge um 0,35 Prozentpunkte erhöhen. Auf eine moderate Beitragserhöhung hatten wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.

(Ates Gürpinar [DIE LINKE]: Das Einzige, was Sie umgesetzt haben!)

Als Freie Demokraten haben wir dem zugestimmt, um eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ebenso wie Steuererhöhungen auszuschließen. Das gilt nach wie vor.

Und wir setzen das Verfassungsgerichtsurteil zur stärkeren Berücksichtigung der Kinderzahl hiermit fristgerecht um. Künftig werden Eltern ab dem zweiten Kind zusätzlich entlastet. Im Gegenzug erhöhen wir den Kinderlosenzuschlag um 0,25 Prozentpunkte. Zur Vermeidung überflüssiger Bürokratie ist es uns gelungen, eine pragmatische Übergangslösung zu finden, bis das digitale Verfahren den Arbeitgebern zur Verfügung steht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Festhalten an der moderaten Beitragserhöhung bedeutet aber auch, dass eben nicht alles umgesetzt werden konnte, was wir uns gewünscht hätten. Gerade deshalb haben wir die Pflicht, für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu sorgen.

(Beifall bei der FDP)

Wir Freien Demokraten begrüßen ausdrücklich, dass das Expertengremium zum Thema „Stabile Finanzierung der SPV“ bis zum Sommer seine Arbeit aufnehmen wird. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung stößt das Umlageverfahren unserer sozialen Sicherungssysteme an seine Grenzen. Das können weder weitere Beitragserhöhungen noch Steuerzuschüsse dauerhaft auffangen. Um die Pflege generationengerecht zu finanzieren, müssen wir umsteuern – wie genau, das sollen uns die Experten vorschlagen. Wir werden diese Vorschläge dann lösungsorientiert diskutieren.

Doch ebenso begrenzt wie die Finanzen sind die personellen Ressourcen in der Pflege. Künftig gilt mehr denn je: Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen, auch diejenigen mit Unterstützungsbedarf, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dafür brauchen wir kreative Lösungen. Deshalb ist es so wichtig, dass dieses Gesetz auch ein Förderprogramm für die Kommunen für innovative Versorgungsangebote enthält. Für die Freien Demokraten bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Ates Gürpinar.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7554558
Wahlperiode 20
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
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