Dagmar SchmidtSPD - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wird in den Debatten über Haushalt und Finanzen und überhaupt über politisches Handeln ein bestimmter Eindruck erweckt. Es wird der Eindruck erweckt, als ginge es in der Berliner Politik um persönliche Wünsche der Ministerinnen und Minister, um Wünsche fast wie zu Weihnachten, und dann guckt man, wer das größte Geschenk bekommen hat und wer keines. Und so wird die Debatte vom eigentlichen Thema weggeführt. Aber bei jeder Haushaltsaufstellung, bei jedem Gesetz, das wir verabschieden, geht es um Fragen, die unsere Gesellschaft als Ganzes betreffen, und das gilt ganz besonders für das Thema Pflege.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wenn wir in dieser Debatte also von einer Beitragserhöhung zur Finanzierung der Pflege sprechen und von besseren und einfacheren Leistungen der Pflegeversicherung, dann betrifft das die Lebenslage von mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland ganz konkret, sei es als Pflegebedürftige oder als pflegende Angehörige, als Familie, als Nachbarn oder als Freunde, als Pflegekräfte in ambulanten Diensten und in stationären Einrichtungen. Sie alle sind von unseren Entscheidungen persönlich betroffen, und jeder und jede kann in eine solche Lebenslage geraten, als jemand, der gepflegt werden muss, oder als jemand, der Angehörige hat, die gepflegt werden müssen. Es betrifft also uns alle.
Die pflegerische Versorgung ist ein fundamentaler Wert unserer sozialen Daseinsvorsorge. Sie ist eine Frage der Menschlichkeit und darf keine Frage des Geldbeutels sein. Ich bin ganz ehrlich: Ich hätte mir insgesamt mehr finanzielle Wertschätzung vorstellen können. Ich hätte mir vorstellen können, dass wir bereits in diesem Gesetz mehr aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Trotzdem ist das ein sehr wichtiges Gesetz, das wir heute hier verabschieden.
Ich danke Minister Lauterbach sowie den Ampelkolleginnen und ‑kollegen, dass wir in schwierigen Zeiten die Pflege nicht nur stabilisiert und gesichert, sondern auch wichtige Weichen für die Zukunft gestellt haben, dort, wo die Eigenanteile in der stationären Pflege ansteigen, und auch dort, wo wir im ambulanten Bereich ganz konkrete Verbesserungen erzielen konnten.
Die Pflege eines Angehörigen oder Freundes zu übernehmen, ist für viele Menschen eine selbstverständliche, aber keine leichte Entscheidung mit großen Auswirkungen auf das eigene Leben. Manchmal pflegt man seine Mutter oder den Vater eine begrenzte Zeit, manchmal viele Jahre den Partner oder das eigene Kind; gerade Familien mit Kindern mit einer Behinderung haben es besonders schwer. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir die Unterstützung, wenn man mal Urlaub, freie Tage oder Stunden, Zeit zum Kraftschöpfen oder für die eigenen wichtigen Dinge braucht, jetzt einfacher und besser ausgestalten.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Das machen wir mit einem gemeinsamen Jahresbetrag, in dem wir die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfassen. Es gibt keine Vorpflegezeit mehr, und ein Budget von gut 3 500 Euro im Jahr kann flexibel eingesetzt werden. Wir beginnen damit für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre in den hohen Pflegestufen schon im Januar nächsten Jahres, und alle anderen kommen dann Mitte des übernächsten Jahres dazu. Das ist eine echte Entlastung für viele Familien, und ich bin froh, dass wir das erreicht haben.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und wir machen beim Pflegeunterstützungsgeld aus einer einmaligen eine jährliche Leistung wie beim Kinderkrankengeld. Wenn erst der Vater und später die Mutter pflegebedürftig wird, können die zehn Tage nun also mehrfach genommen werden. Auch das ist eine ganz konkrete Hilfe in einer besonders schwierigen persönlichen Lage.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und wir entlasten auch die, denen der Eigenanteil in der stationären Pflege über den Kopf wächst. Wir haben bisher keine Pflegeversicherung, die die vollen Kosten übernimmt, und wir haben bisher auch kein Teilkaskosystem, in dem man nur einen festen Eigenanteil trägt. Ich sage: Es lohnt sich, über diese Dinge zu diskutieren. Aber bisher ist die Pflegeversicherung eine Versicherung, die mit verschiedenen Leistungen hilft und unterstützt, im Falle der stationären Pflege mit Leistungszuschlägen. Diese erhöhen wir um 5 bis 10 Prozentpunkte je nach Aufenthaltsdauer. Auch das ist eine konkrete Hilfe für viele Menschen, die pflegebedürftig sind, und auch für deren Angehörigen.
Und wir tun auch etwas für die Menschen, die in der Pflege arbeiten, indem wir Ordnung in den Pflegearbeitsmarkt bringen und Leiharbeit regulieren. Wir schaffen neue Möglichkeiten, zum Beispiel mit den Springer-Pools, und wir entlasten die ambulanten Pflegedienste von Bürokratie. Denn wir wollen das Leben leichter und einfacher machen. Dafür gehen wir heute einen spürbaren Schritt nach vorn. Aber eines ist auch klar: Weitere müssen folgen. Denn das ist auch eine Frage des Respekts vor der Würde der Menschen, die im Alter Hilfe und Unterstützung brauchen, und des Respekts vor den Menschen, die in der Pflege arbeiten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Emmi Zeulner.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554560 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 107 |
Tagesordnungspunkt | Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz |