Marc BernhardAfD - Gebäudeenergiegesetz, Modernisierungsumlage
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach über zwei Monaten Streit in der Koalition bringen Sie heute ernsthaft Ihren unveränderten Referentenentwurf aus dem April ein, bei dem Sie schon selber festgestellt haben, dass er untauglich und nicht umsetzbar ist. Das ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.
(Beifall bei der AfD)
Und gestern legen Sie dann zwei Seiten sogenannter Leitplanken für den Heizungshammer vor und weigern sich gleichzeitig, dem zuständigen Ausschuss zu erläutern, was diese sogenannten Leitplanken bedeuten und wie sie zu interpretieren sind. Der einzig plausible Grund dafür ist, dass Sie es selber noch gar nicht wissen.
(Beifall bei der AfD)
In der nächsten Sitzungswoche wollen Sie also eine Expertenanhörung zu einem Gesetzentwurf abhalten, von dem Sie jetzt schon wissen, dass er untauglich und nicht umsetzbar ist. Was soll solch eine sinnlose Anhörung? Sie verhöhnen so das Parlament und die Menschen da draußen.
(Beifall bei der AfD)
In allen Medien suggerieren Sie, dass der Heizungshammer angeblich um vier Jahre verschoben wird. Das ist schlichtweg falsch; denn davon steht nichts in Ihren sogenannten Leitplanken. Gasheizungen sind nach wie vor ab 2024, also in sechs Monaten, verboten, außer sie können auf Wasserstoff umgerüstet werden. Aktuell gibt es aber nur Gasheizungen, die mit maximal 30 Prozent Wasserstoff betrieben werden können.
(Dr. Lukas Köhler [FDP]: Die aber umrüstbar sind!)
Die Umstellung einer Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff ist laut Experten – Stand heute – schlicht nicht möglich.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Johannes Huber [fraktionslos])
Das, was Sie hier also in Ihren sogenannten Leitplanken fordern, ist technisch gar nicht machbar.
In Neubaugebieten dürfen Gasheizungen überhaupt nicht mehr eingebaut werden.
(Zuruf von der SPD: Gut so!)
Und da Sie für Ölheizungen in Ihren sogenannten Leitplanken keine Ausnahmeregelung formuliert haben, müssen wir davon ausgehen, dass der Einbau komplett verboten ist. Außerdem steht heute schon im Gesetz, dass Öl- und Gasheizungen in der Regel nach 30 Jahren ersetzt werden müssen.
(Verena Hubertz [SPD]: Ja, durch neue!)
Allein im nächsten Jahr werden 7 Millionen Öl- und Gasheizungen über 30 Jahre alt sein.
Was hat sich denn jetzt im Vergleich zu Ihrem bisherigen Heizungshammer Wesentliches verändert? In der Praxis absolut gar nichts.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Johannes Huber [fraktionslos])
Der Einbau von Ölheizungen ist nach wie vor verboten. Gasheizungen können nur eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Anlagen, die mit der von Ihnen geforderten Wasserstoffbeimischung von 65 Prozent arbeiten, gibt es – Stand heute – gar nicht. Und in Neubaugebieten ist der Einbau von Gasheizungen komplett verboten. Das einzig Wesentliche, das Sie geändert haben, ist, dass man auch noch ein verpflichtendes Beratungsgespräch wie beim Schwangerschaftsabbruch führen muss,
(Verena Hubertz [SPD]: Was ist das denn?)
damit man sich überhaupt eine wasserstofftaugliche Heizung kaufen darf. Also, die Beratung, die die Mehrheit von Ihnen beim Schwangerschaftsabbruch abschaffen will, bei dem es um eine Entscheidung über Leben und Tod geht,
(Timon Gremmels [SPD]: Unglaublich! – Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD])
wollen Sie jetzt für den Kauf einer Gasheizung verpflichtend einführen. Das ist vollkommen irre.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Johannes Huber [fraktionslos] – Karsten Hilse [AfD]: Irre! – Zurufe von der SPD)
Ihre sogenannten Leitplanken sind nichts anderes als ein mediales Ablenkungsmanöver, um den Menschen Sand in die Augen zu streuen und sie in falscher Sicherheit zu wiegen.
(Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der Heizungshammer ist nicht verschoben. Er kommt, und zwar mit voller Wucht, in sechs Monaten.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Johannes Huber [fraktionslos] – Zuruf von der SPD: Hoffentlich schlägt er auch zu!)
Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554824 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Gebäudeenergiegesetz, Modernisierungsumlage |