Enak FerlemannCDU/CSU - Digitalisierung u. Vereinfachungsfristen im Bauwesen
Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat – da stimme ich meiner Vorrednerin zu – handelt es sich um einen guten Gesetzentwurf zur Veränderung des Baugesetzbuches, den wir hier vorlegen. Der Titel dieser Debatte täuscht etwas über das hinweg, was wir hier heute alles beschließen; denn ursprünglich ging es nur um die Digitalisierung im Baurecht, im Bauplanungsrecht. Hierzu sind einzelne Punkte vorgeschlagen worden. Wir haben im Laufe der Beratungen erhebliche Veränderungen vorgenommen und mehrere andere Punkte an diesen Gesetzentwurf angehängt.
Dabei ging es natürlich vor allem um Erleichterungen beim Ausbau erneuerbarer Energien, bei der Flächenphotovoltaik und der Agri-PV. Wir haben außerdem die Schaffung baulicher Erleichterungen angehängt, wenn es um die Unterbringung von Flüchtlingen geht, und letztlich haben wir auch noch das ans Baurecht angehängt, was wir an Konsequenzen aus der Katastrophe im Ahrtal gezogen haben.
Mittlerweile kann man sagen, dass wir hier praktisch eine kleine Novelle des Baugesetzbuches vorlegen. Wir wünschen uns ja alle eine große Novelle, die aber immer noch nicht vorliegt. Wir haben hier durch die parlamentarische Beratung mittlerweile selbst eine zumindest kleine Novelle des Baugesetzbuches vorgelegt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Im Einzelnen heißt das: Wir haben bei der Digitalisierung Vereinfachungen vorgenommen. Vor allem haben wir die Erfahrungen genutzt, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltungen in der Coronazeit gesammelt haben, als es darum ging, wie man auch ohne direkte Beteiligung vor Ort eine Beteiligung im Bauplanungsverfahren sicherstellen kann. Die Konsequenzen, die daraus gezogen wurden, setzen wir jetzt dauerhaft im Bauplanungsrecht um, und das ist gut und richtig so; das erleichtert. Das wird nicht zu einer Beschleunigung der Verfahren führen – da irren sich, glaube ich, manche –, aber das wird zu einer Erleichterung und zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit führen, und damit wird es auch bürgerfreundlicher.
Wir haben daneben Erleichterungen bei der Flächen-PV – vor allem bei der Agri-PV – vorgenommen. Ich glaube, das ist sehr wichtig, weil viele Investoren in der aktuellen Diskussion darauf warten, zu erfahren, wie sie das, was die Politik will, in der Praxis eigentlich umsetzen können. Da gibt es enorm viele Hemmschwellen. Die gibt es auch noch weiter, aber wir werden mit diesem Gesetzentwurf zumindest im Baurecht eine Reihe von Erleichterungen schaffen können.
Wir haben daneben die großen Fragen zu beantworten: Wie bringen wir eigentlich die vielen Flüchtlinge unter, die zu uns kommen? Wie helfen wir den Kommunen? Mein Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz hat zu einem großen Kommunalkongress geladen, und da wurde uns vorgetragen, die Fristen müssten verlängert werden, um die baulichen Erleichterungen leichter umsetzen zu können. Wir mussten auch andere Punkte ergänzen, um dafür zu sorgen, nicht nur die reinen Bauten für die Flüchtlingsunterbringung zu erleichtern, sondern auch die soziale Infrastruktur zu verbessern. Und auch das tun wir mit diesem Gesetzentwurf.
Hier darf ich, Kolleginnen und Kollegen der Ampel, herzlich danken für die gute Zusammenarbeit.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Daniel Föst [FDP])
Das ist eigentlich ein Beispiel dafür, wie wir es bei vielen anderen Gesetzentwürfen auch machen sollten.
Wir haben eine Reihe von Vorschlägen gemacht. In der ersten Lesung wurde noch gesagt: Das brauchen wir alles gar nicht. Was die Union vorschlägt, ist vielleicht gar nicht erforderlich. – Im Laufe der Debatte hat sich herausgestellt, dass das, was die CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagen hatte, sehr sinnvoll war. Wir haben uns dann gemeinsam darauf verständigt, zuerst die Fristen zu verlängern, wie es die Kommunen uns als Wunsch vorgetragen haben, und dann aber neben der Verwirklichung rein baulicher Erleichterungen für die Unterbringung eben auch die Schaffung sozialer Einrichtungen – Krippen, Kitas, vor allem auch Schulen, was mir sehr wichtig ist, und auch sportliche Anlagen – zu erleichtern.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es ist wichtig, dass wir nicht nur daran denken, die Menschen unterzubringen, sondern wir müssen ihnen auch eine Ausbildung verschaffen und Freizeitbeschäftigungen ermöglichen. Deswegen ist es gut, dass wir für diese Ausnahmesituation auch diese Punkte bei den Erleichterungen durch das Baurecht berücksichtigen.
Es gibt manche in unserem Land, die sagen: Ihr schafft so tolle Ausnahmesituationen; macht das doch für alles. – Herr Daldrup, bei der großen Baurechtsnovelle werden wir wahrscheinlich diskutieren, wie weit wir gemeinsam gehen können. Wir sind hier einen wesentlichen Schritt gegangen und haben in einem kleinen Bereich, der wichtig ist, eine Blaupause gemacht, was vor allem den Kommunen sehr hilft.
Und letztlich haben wir die Konsequenzen aus der Ahrtal-Katastrophe gezogen.
Kommen Sie bitte zum Ende.
Ich komme zum Ende. – Die Menschen, die dort bis heute leiden, können die Vorgaben des Baurechts, was die Kommunen und das Land angeht, nur sehr schwer umsetzen.
Ich danke meiner Kollegin Mechthild Heil, die in unserer Fraktion immer wieder darauf gedrängt hat: Sorgt für Erleichterungen!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das haben wir getan, und ich glaube, es ist richtig, dass wir mit der Generalklausel für alle Katastrophen, die es in Deutschland gibt, eine Lösung im Baurecht zum schnellen Wiederaufbau gefunden haben.
Wir werden diesem Gesetzentwurf gerne zustimmen. Ich glaube, das ist eine deutliche Verbesserung des Baugesetzbuches.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Anja Liebert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554937 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung u. Vereinfachungsfristen im Bauwesen |