Lars RohwerCDU/CSU - Digitalisierung u. Vereinfachungsfristen im Bauwesen
Glück auf, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2002 und 2013 habe ich in Sachsen die Hochwassersituationen erlebt. Die Menschen wollen nach so einer Situation schnell wieder aufbauen. Sie wollen die Gebäude und die Infrastruktur wiederherstellen. Letztes Jahr bin ich in das Ahrtal gereist und bin zusammen mit meiner Kollegin Mechthild Heil im Schadensgebiet unterwegs gewesen. Ich wollte mir ein eigenes Bild machen. Vielen Dank, Mechthild, für die Zeit und den Einblick, den ich dabei bekommen habe.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Seitdem war es mir wichtig, dass wir einen Wiederaufbauparagrafen in die Baugesetzgebung bekommen. Vielen Dank, dass uns das gelungen ist. Deswegen möchte ich dazu noch mal sprechen.
Extreme Wetterereignisse nehmen immer mehr zu. Seit mehr als zwei Jahrzehnten nehmen damit auch die Schäden für Menschen und Natur zu. Der Klimawandel findet statt, und wir müssen lernen, damit umzugehen. Es wurde also Zeit, dass wir unser Baugesetzbuch an die besonderen Bedingungen der Folgen einer Naturkatastrophe anpassen. Die Wiederaufbauklausel nach Naturkatastrophen im neuen § 246c ist eine solch sinnvolle Ergänzung, damit wir Schäden infolge von Naturkatastrophen schneller wieder beheben und alles in Ordnung bringen können. Wir brauchen schlanke Verfahrenswege, um so erkennbar den Wiederaufbau zu stärken.
Anders als der Gesetzentwurf vorsieht, sind wir der Meinung, dass ein Wiederaufbaugebiet auch aus einzelnen baulichen Anlagen bestehen kann. Ich denke da an das Krankenhaus, das durch eine Windhose zerstört worden ist, oder die am Hang gelegene Schule, durch die eine Schlammlawine gegangen ist, oder die Eisenbahnstrecke, die dringend benötigt wird, damit Züge wieder fahren können, oder ein Sportlerheim am Rande eines Waldes, welches dringend benötigt wird, damit der Container nicht die Dauernotlösung wird. Es muss also möglich sein, auch diese Infrastruktur- und Versorgungsbereiche schnell wieder aufzubauen, auch wenn nur wenige Gebäude betroffen sind. Deshalb ist dieses Gesetz aus unserer Perspektive ein guter Anfang.
Wir müssen jedoch meiner Meinung nach über weitere Regelungen wie das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht oder eine Elementarpflichtversicherung nachdenken. Oft bedeutet die Naturkatastrophe für die betroffenen Menschen nicht nur, dass sie ihr Zuhause verloren haben; sie stehen einfach vor dem finanziellen Aus. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf, um diese Menschen und Unternehmen in dieser unverschuldeten Lage besser aufzufangen.
Beim Wiederaufbau nach extremen Wetterereignissen braucht es oft jede helfende Hand, und es wird Zuversicht gebraucht. Ich bin zuversichtlich, dass mit diesem Gesetz ein erster sinnvoller Schritt getan ist und wir nicht weiter zu langsam und zu sorglos sind, wie Thomas de Maizière berechtigterweise in der „FAZ“ festgestellt hat.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Isabel Cademartori Dujisin [SPD])
Claudia Tausend spricht jetzt für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554945 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung u. Vereinfachungsfristen im Bauwesen |