15.06.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 109 / Zusatzpunkt 7

Fabian JacobiAfD - Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ablehnen, liegt auf der Hand: Vier Fraktionen hier im Haus wollen die bisher im EU-Parlament vertretenen kleineren deutschen Parteien dort von der Sitzverteilung ausschließen und so die entsprechenden Parlamentssitze für sich selbst vereinnahmen. Dazu soll eine Prozenthürde oder auch Sperrklausel eingeführt werden.

Weil das Grundgesetz eine solche Sperrklausel bei diesen Wahlen bekanntermaßen verbietet, wollen sie das Verbot jetzt durch eine EU-Regelung aushebeln. Dieser Angriff auf unsere Verfassung und die verfassungsmäßigen Rechte des deutschen Volkes ist beschämend für den Deutschen Bundestag, und selbstverständlich lehnen wir ihn ab.

(Beifall bei der AfD)

Die beabsichtigte Sperrklausel ist der wesentliche Grund für unsere Ablehnung; mein Kollege Jochen Haug hat dazu eben bereits das Nötige ausgeführt.

Die Neuregelung enthält jedoch noch einen weiteren Aspekt, der uns ebenfalls zu einer Ablehnung bringt und der auch nicht unerwähnt bleiben soll. Es soll nämlich EU-weit die Zulässigkeit einer elektronischen Stimmabgabe festgelegt werden, also der Wahl unter Verwendung von Wahlcomputern oder sogar über das Internet. Das ist im Hinblick auf die Öffentlichkeit des Wahlvorgangs und die Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses höchst bedenklich.

(Beifall bei der AfD)

Denn nach dem Grundgesetz ist es nun mal Voraussetzung demokratischer Wahlen, dass die Ergebnisfeststellung öffentlich erfolgt und vom Bürger nachvollzogen werden kann. Als vor Jahren hier in Deutschland versuchsweise Wahlcomputer eingeführt wurden, hat das Bundesverfassungsgericht dies aus guten Gründen sofort wieder unterbunden.

Der Umstand, dass in der heute vorliegenden Neuregelung zunächst nur die Zulässigkeit solcher elektronischer Wahlen vorgesehen ist und noch nicht deren verpflichtende Einführung, ist kein Anlass zur Entwarnung. Denn wenn wir einmal darein einwilligen, dass so etwas durch die EU geregelt wird, dann wird das anschließend schrittweise ausgeweitet und irgendwann auch verpflichtend gemacht. Auch in dieser Hinsicht droht also – wenn nicht sofort, dann etwas später – die Beschädigung unseres demokratischen Wahlrechts. Auch aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7554972
Wahlperiode 20
Sitzung 109
Tagesordnungspunkt Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament
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