Bernd RützelSPD - Grenzüberschreitende Durchsetzung des Entsenderechts
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wahrlich guter Tag für alle Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer auf unseren Straßen; denn mit den EU-Richtlinien, die wir heute in deutsches Recht umsetzen, haben wir künftig klare Regeln, wo im Güterverkehr auf unseren Straßen das Entsendegesetz gilt und damit zum Beispiel auch der Mindestlohn gezahlt werden muss. Die Kontrollen werden auch einfacher. Ich will das mal skizzieren.
Wir führen mit diesem Gesetz mehrsprachige öffentliche Schnittstellen zum Binnenmarkt-Informationssystem, IMI, ein. Dadurch können Unternehmen des Straßenverkehrssektors Zugang bekommen und müssen Informationen zu ihren geplanten Entsendungen einstellen, und zwar spätestens zum Beginn der Entsendung. Über IMI können öffentliche Verwaltungen, zum Beispiel unsere Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Informationen finden und austauschen. Das vereinfacht die Verwaltung der Entsendemeldungen und verbessert vor allen Dingen die Kontrollmöglichkeiten.
Die Entsendemeldung muss unter anderem folgende Angaben enthalten: die Identität und die Kontaktdaten des Unternehmens, die Identität und die Wohnanschrift des Kraftfahrers, Beginn des rechtlichen Arbeitsverhältnisses, Beginn und Ende der Beschäftigung, das amtliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugdaten und Angaben, ob es sich um eine Verkehrsdienstleistung bei der Güterbeförderung, Personenbeförderung oder grenzüberschreitenden Beförderung handelt.
Außerdem muss das Entsendeunternehmen dafür sorgen, dass dem Kraftfahrer folgende Unterlagen in Papier- oder auch in elektronischer Form zur Verfügung stehen, die er oder sie mit sich führen muss: eine Kopie der Entsendemeldung, Beförderungspapiere, zum Beispiel elektronischer Frachtbrief, die Fahrtenschreiberaufzeichnungen, insbesondere die Ländersymbole der Gastländer, die er durchfahren hat; das ist bei der Kabotage wichtig. Das ist alles sehr, sehr wichtig.
Das hört sich jetzt alles sehr kleinteilig, sehr kompliziert an; aber es ist sehr wichtig. Es ist sehr wichtig, dass wir das kontrollieren können. Es ist sehr wichtig, dass die Menschen, die dort arbeiten, ihr Recht und ihren Lohn bekommen.
Wir haben in unserem Gesetz, wo es möglich war, den Spielraum bei der Richtlinienumsetzung ausgenutzt. Ich will da ein Beispiel geben: Wenn ein Lkw die Strecke Warschau–Berlin–Nürnberg fährt, dann gelten ab der Grenzüberschreitung an der polnisch-deutschen Grenze die inländischen Bedingungen. Also: Es gilt dann, dass der Mindestlohn zu bezahlen ist. Nach dem europäischen Mobility Package – so hieß das Ganze – war das nicht der Fall; da hätte nur die Strecke Berlin–Nürnberg gegolten. Außerdem haben wir klargestellt, dass Unternehmen aus Drittstaaten immer auch für bilaterale Beförderung und Transit den Mindestlohn bezahlen müssen.
Es ist gut, dass wir diese Richtlinie heute umsetzen. Es machen ja fast alle mit; dafür danke ich auch ganz herzlich. Wir haben es im Ausschuss beraten, wir hatten eine Anhörung dazu, und es wird überall die Notwendigkeit gesehen. Aber ich sage an dieser Stelle deutlich – und will auch fast meine halbe Redezeit darauf verwenden –, dass wir insgesamt noch wirklich große Probleme haben.
Man muss nur mal zurückgucken auf die Osterzeit und die Raststätte Gräfenhausen in Hessen. Da haben Lkw-Fahrer aus Georgien und aus Usbekistan die Arbeit niedergelegt. Sie haben wochenlang dort ausgeharrt, weil der Arbeitgeber – es war eine polnische Spedition, auch mit vielen Kunden, gerade in Deutschland – immer längere Arbeitszeiten gefordert hat. Der Druck ist größer geworden, aber die Lohnzahlungen sind ausgeblieben. Es kam zur Eskalation.
Viele erinnern sich an die Bilder. Es war Karfreitag, als diese martialischen Autos – es waren fast Panzer – mit Sicherheitspersonal dort aufgelaufen sind. Ich danke hier ganz speziell unserer deutschen Polizei, die Schlimmeres verhindert hat, die gesichert und geschützt hat. Und ich danke der ganzen Zivilbevölkerung, die dort gewesen ist und die Menschen versorgt hat. Es war sehr, sehr viel Solidarität da. Dafür einfach vielen, vielen Dank!
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Pascal Meiser [DIE LINKE])
Diese Ereignisse in Gräfenhausen sind ja nur ein ganz kleines Schlaglicht, das deutlich gemacht hat, wie die Arbeitsbedingungen in der ganzen Branche sind. Es gibt sehr viele Probleme, die wir immer wieder sehen. Wir haben mittlerweile auch kein Informationsdefizit mehr. Ich glaube, es ist jetzt wirklich an der Zeit, dass sich hier auf unseren Straßen vieles verbessern muss. Die Anhörungen, die wir hatten, haben das gezeigt.
(Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Arbeitsbedingungen sind oftmals miserabel. Es ist sehr schwer, an Wasser zu kommen, um einen Kanister aufzufüllen – Wolfgang Strengmann-Kuhn war dort; er hat sich das in Gräfenhausen angeschaut –, und wenn man Wasser bekommt, dann muss man das teuer bezahlen. Die Hygienemaßnahmen sind schlecht, geschweige denn, überhaupt davon zu reden, wo denn die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer ihr Auto abstellen, wenn die Zeit zu Ende ist und die Nacht anbricht, aber man keinen Platz findet.
Das Schlimmste, was uns in dieser Anhörung immer wieder gesagt worden ist, ist, dass sie große Angst um ihr eigenes Leben haben, nämlich davor, am Steuer einzuschlafen, irgendwo aufzufahren, umzukommen oder nachts ausgeraubt zu werden.
Es ist wichtig, die Bedingungen zu verbessern, und es ist wichtig, dass wir diesen Arbeitsplatz attraktiv halten; denn wir brauchen diese Menschen. Darauf geht Angelika Glöckner ein.
Ich bedanke mich herzlich.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der Kollege Wilfried Oellers hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554991 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Grenzüberschreitende Durchsetzung des Entsenderechts |