16.06.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 110 / Zusatzpunkt 9

Ingo BodtkeFDP - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Plenum! Wir haben nach eineinhalb Jahren Ampelregierung das geschafft, was die Vorgängerregierung in über zehn Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat: den Einstieg in den Umbau der Tierhaltung für ein Mehr an Tierwohl.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir legen mit der Kennzeichnung den Grundstein für die marktwirtschaftliche Weiterentwicklung hin zu mehr Tierwohl. Wir bringen damit Tierwohl, Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft und Verbrauchertransparenz auf einen Nenner.

Mit dem Tierhaltungskennzeichen stellen wir dem Verbraucher alle notwendigen Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Mehr als 80 Prozent der Verbraucher behaupten in Umfragen, dass sie bereit sind, für Tierwohl zu bezahlen, aber keine 10 Prozent tun dies dann auch an der Supermarktkasse. Der Kunde kann nun seinen Worten auch Taten folgen lassen und direkt mehr Tierwohl in die Ställe bringen. Der Verbraucher kann zukünftig auf den ersten Blick erkennen, wie ein Tier gehalten wurde und warum manche Produkte halt etwas mehr kosten.

Gleichzeitig versetzen wir den Tierhalter in die Lage, für seine Arbeit und seine Produkte einen angemessenen Preis zu erzielen. Letztendlich ist es die freie Entscheidung des Nutztierhalters, ob er in einen Um- oder Neubau investiert oder weiterhin konventionell produzieren möchte. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen: Wir zwingen mit diesem Gesetz keinen Tierhalter zum Umbau, und der gesetzliche Standard wird nicht weiter über EU-Recht hinaus einseitig erhöht. Denn viel zu oft mussten in der Vergangenheit unsere Landwirte in Deutschland zu den Regularien aus Brüssel noch zusätzliche Auflagen aus Deutschland erfüllen. Und diese schlechte Politik hat man dann versucht mit scheinbar gutem Geld wieder auszugleichen. Das war die Landwirtschaftspolitik der CDU in der Vergangenheit.

Wir gehen gemeinsam mit den Landwirten in Richtung Zukunft. Mit diesem Gesetzespaket ermöglichen wir auch Stallumbau und geben den Landwirten verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Innovation und Investitionen in die Zukunft; denn wir beschließen heute auch Anpassungen des Baurechts, indem wir die notwendigen Änderungen im Baugesetzbuch vornehmen. Mit den Änderungen in § 245a Baugesetzbuch wird der tierwohlgerechte Stallumbau erleichtert und vor allen Dingen beschleunigt. Die FDP hat in den Verhandlungen eine zentrale Forderung im Sinne des Tierwohls und der Landwirte durchgesetzt: die Beibehaltung der Tierzahlen nach dem Stallumbau. Eine planwirtschaftliche und unsinnige Abstockung des Viehbestandes wäre mit der FDP nicht zu machen gewesen.

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Macht ihr aber!)

Mit den heutigen Beschlüssen zum Gesetz sind wir aber noch nicht am Ziel angelangt. Der Gesetzentwurf bezieht sich derzeit ausschließlich auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch im Verkauf. Das ist also nur der Einstieg in den Umbau der Tierhaltung. Am Ende wird ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Tierhaltung stehen. Deshalb werden wir in der Koalition zeitnah folgende Bereiche neu regeln: die Erweiterung des Kennzeichens auf andere Tierarten, die Einbeziehung des gesamten Lebenszyklus, die Einbeziehung von verarbeitetem Fleisch und die Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung.

Einen Kritikpunkt möchte ich noch anbringen. Ich persönlich würde mich freuen, wenn Sie, Herr Minister, bei der Ausgestaltung der Förderung den Blick stärker auf die praktische Landwirtschaft richten würden. Die Haltungsform Stall+Platz muss daher auch in die Förderung aufgenommen werden.

(Beifall bei der FDP)

Damit können wir deutlich mehr Tierhalter dabei unterstützen, dem gesellschaftlichen Wunsch nach einer besseren Tierhaltung nachzukommen. Außerdem gilt es nun, genau darauf zu achten, dass im Handel kein falsch gekennzeichnetes Importfleisch aus dem Ausland auftaucht und damit die inländische Fleischerzeugung zurückdrängt.

Im Ergebnis hat die Regierungskoalition ein praxistaugliches, bürokratiearmes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgelegt,

(Lachen des Abg. Albert Stegemann [CDU/CSU])

mit dem die Branche arbeiten kann. Wir haben den Entwurf aus dem Haus vom Kopf auf die Füße gestellt.

(Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Da musst du selber lachen!)

Die vielseitige Kritik an diesem Entwurf aus dem Landwirtschaftsministerium war kaum zu überhören. Doch nun liegt ein Gesetz vor, das Landwirte, Verbraucher und nicht zuletzt das Tierwohl stärkt. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Ina Latendorf für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7555185
Wahlperiode 20
Sitzung 110
Tagesordnungspunkt Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
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