22.06.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 112 / Tagesordnungspunkt 14

Alexander ThromCDU/CSU - Bevölkerungsschutz vor potenzieller Terrorgefahr

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche wurde der Verfassungsschutzbericht vorgestellt. Ihre Innenministerin, Frau Faeser, hat dazu ausgeführt: Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aber Islamismus und der Krieg in der Ukraine sind die größeren Gefahren für die innere Sicherheit. – Recht hat sie. Es stellt sich nur die Frage, warum Sie und die Ampel in den letzten anderthalb Jahren nichts unternommen haben, um diese Gefahren zu verringern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen Ihnen heute einige Vorschläge machen.

Anfang des Jahres gab es den Verdacht auf einen Rizin-Anschlag in Castrop-Rauxel; Sie erinnern sich. Man konnte dem nur nachgehen, weil es wieder einmal einen Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes gab, und nur der Kommissar Zufall hat diesen Anschlag vermeintlich verhindert. Denn die IP-Adresse, die über den ausländischen Nachrichtendienst mitgeteilt wurde, konnte nur deshalb zugeordnet werden, weil das Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken zufälligerweise eine Speicherung von sieben Tagen vornimmt und man nach sechseinhalb Tagen danach gefragt hat. Einen halben Tag später wäre es nicht möglich gewesen, und keiner weiß, was dann passiert wäre.

Insofern ist es wichtig, dass wir endlich eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen bekommen – im Rahmen dessen, was der EuGH jetzt auch für zulässig erachtet hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihre Innenministerin will das ja. Wir begrüßen das; wir unterstützen sie. Wer am vehementesten dagegen kämpft, ist die FDP, und damit sind Sie ein Sicherheitsrisiko, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir brauchen auch dringend eine Novellierung unseres Bundesverfassungsschutzgesetzes – ja, zugegebenermaßen auch wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch deshalb, damit wir rechtssicher die entsprechenden Befugnisse anwenden können. Nach unserer Auffassung müssen wir dem Verfassungsschutz nämlich auch die Möglichkeit zur Onlinedurchsuchung einräumen. Wer steht dagegen? Die FDP, insbesondere Ihr Justizminister Buschmann.

(Beifall bei der FDP – Konstantin Kuhle [FDP]: Bravo!)

– Wunderbar, tun Sie das. Für die nächsten Fälle, Herr Kollege Kuhle, tragen Sie die Verantwortung.

(Lachen des Abg. Manuel Höferlin [FDP] – Uli Grötsch [SPD]: Oh, oh, oh!)

Wir haben die Verantwortung bis 2021 getragen; insbesondere Sie von der FDP, Herr Kollege Kuhle, stehen auch bei den IP-Adressen in der Verantwortung, und Sie werden dieser Verantwortung nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir führen immer wieder Debatten, wenn Anschläge passiert sind, zum Beispiel in Aktuellen Stunden. So haben wir das nach dem Anschlag von Nizza gemacht

(Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Gegenruf des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Eijeijei, Frau Künast! Völlig entfesselt! Meine Güte!)

– Frau Kollegin, hören Sie zu; ich zitiere jetzt gleich einen Kollegen von Ihnen aus Ihrer Fraktion –, und wir haben es auch gemacht, nachdem zwei Männer in Dresden von einem entlassenen Häftling niedergestochen wurden, der sich, wie sich herausgestellt hat, erst in der Haft wirklich radikalisiert hat.

Wir wissen, dass wir die Sicherungsverwahrung heute nach geltendem Recht nur anwenden können, wenn sie im Strafurteil auch ausgeurteilt wurde. Entwicklungen, die danach in der Haft stattfinden, können nicht berücksichtigt werden. Deswegen brauchen wir die Möglichkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung, und da bin ich mir, glaube ich, auch mit dem Kollegen von Notz ziemlich einig, der genau in dieser Debatte nach den Anschlägen gesagt hat: „Und wir müssen bei radikalisierten und gewaltbereiten Tätern im Vollzug über die Möglichkeiten der Sicherungsverwahrung sprechen …“

Machen Sie das! Ich höre seit zweieinhalb Jahren von Ihnen nicht, dass gesprochen wird. Über zweieinhalb Jahre seit diesem Angriff hätten ausreichen müssen, um hier tätig zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherheit in Deutschland ist mit Ihrer Ampelkoalition, mit Ihrem Koalitionsvertrag schlechter geworden; wir haben eine größere Gefährdung.

(Zuruf von der SPD: Weniger Anschläge, oder?)

Dafür trägt insbesondere die FDP die Verantwortung.

Der Verfassungsschutzpräsident Haldenwang sagte über den islamistischen Extremismus: „Die Gefahr besteht fort. Sie ist real, jeden Tag real.“ Das sollte Ihnen Mahnung sein.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7555689
Wahlperiode 20
Sitzung 112
Tagesordnungspunkt Bevölkerungsschutz vor potenzieller Terrorgefahr
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